Die beiden Polizisten waren nett. Aber schlecht ausgerüstet. Mit kleinen Messerchen säbelten sie an den Stielen der Cannabispflanzen herum. Erntezeit auf einem Zürcher Balkon. Die Männer in Zivil hatten die Pflanzen von der Strasse aus gesichtet. Und schritten sofort ein. Armin Derrer* hätte sie gar nicht in seine Wohnung lassen müssen. «Aber ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei. Dass sie es auf meine Balkonpflanzen abgesehen hatten, kam mir wirklich nicht in den Sinn.»

Er half den Beamten noch mit seiner Säge aus, damit die ihre Sache zu Ende bringen konnten. «Fünf Hanfpflanzen ab Balkon» und «fünf Gramm Marihuana im Schlafzimmer», protokollierten die Beamten. Alles für den Eigenkonsum. Armin Derrer raucht abends gern einen Joint. Das kostet ihn 200 Franken Busse und 200 Franken Schreibgebühren. Damit hatte er gerechnet.

«Ich bin nie bekifft gefahren!»

Die böse Überraschung lag wenige Tage später in seinem Briefkasten: «Vorsorglicher Entzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit», teilte ihm das Strassenverkehrsamt mit. Dazu ein Formular des Zürcher Instituts für Rechtsmedizin, mit dem er sich zu einer «verkehrsmedizinischen und -psychologischen Fahreignungsbegutachtung» anmelden könne. Auf Ungläubigkeit folgte Empörung: «Das kann ja nicht sein. Ich bin nie bekifft gefahren und habe nicht mal ein Auto. Ich leihe mir vielleicht viermal pro Jahr eines aus, wenn ich etwas transportieren muss», sagt Derrer.

Seine Aussage, er rauche regelmässig einen Joint, war offenbar der Grund für die Meldung an das Strassenverkehrsamt und den Ausweisentzug. Adrian Baumann, stellvertretender Leiter des Bereichs Administrativmassnahmen im Zürcher Strassenverkehrsamt, bestätigt die Praxis. «Das ist ein übliches Vorgehen, wenn man bei einer Person von einer Suchtproblematik ausgeht. Und zwar unabhängig davon, ob sie unter Betäubungsmitteleinfluss gefahren ist.» Solche Fälle würden statistisch nicht separat erfasst, sie nähmen aber «gefühlsmässig» zu.

Ein Joint nein, aber ein Bier doch?

Hat jemand also ein Suchtproblem, wenn er abends lieber einen Joint raucht, als ein Bier zu trinken? «Wer gegenüber der Polizei angibt, mehr als ein- bis zweimal pro Woche Cannabis zu konsumieren, wird fast immer wegen Verdachts auf Drogensucht beim Strassenverkehrsamt gemeldet», sagt Sven Schendekehl vom Verein Legalize it, der Cannabiskonsumenten berät. Befragungen könnten losgelöst vom Strassenverkehr stattfinden, im Prinzip bei jeder Polizeikontrolle.

Der Grenzwert ist sehr tief angesetzt

Die Grenze von zwei Joints pro Woche hat die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin definiert. Mehr bedeutet «regelmässiger Konsum», für die Strassenverkehrsämter das Signal für eine Abklärung der Fahreignung. Wer wegen Cannabisanbaus erwischt wird und diese Regelung kennt, dürfte darum nur einen gelegentlichen Konsum eingestehen. Wenn die angepflanzte Menge diesen Bedarf aber deutlich überschreitet, besteht das Risiko, wegen Drogenhandels verzeigt zu werden.

Warum lassen Konsumenten nicht einfach abklären, ob sie Lenker und Pedalen im Griff haben? Untersucht wird nicht ihr Fahrverhalten, sondern Substanzen in ihrem Blut und ihrem Urin. Verkehrsmediziner haben für das THC, dem psychoaktiven Cannabiswirkstoff, die Grenzwerte so tief festgesetzt, dass sie praktisch nur unterschritten werden, wenn man vollständig auf Joints verzichtet.

«Der Grenzwert sagt überhaupt nichts über die Fahrfähigkeit einer Person aus», kritisiert Schendekehl von Legalize it. Das Problem: Weil THC fettlöslich ist, kann man – anders als beim wasserlöslichen Alkohol – von einer Konzentration im Blut nicht auf die Wirkung im Hirn schliessen.

Gibts eine bessere Messmethode?

Der vor zehn Jahren eingeführte Grenzwert war ein politischer Entscheid für die Nulltoleranz, wie Toxikologen und Rechtsmediziner bereits damals kritisierten. «Wir haben keine andere Wahl, denn die Wissenschaft ist bisher nicht in der Lage, einen klaren Wirkungsgrenzwert zu definieren», hiess es beim Bundesamt für Strassen. Dass der Wert nicht noch tiefer angesetzt wurde, war vor allem eine Frage des Geldes. Genauere Messverfahren machen Untersuchungen noch teurer. Die Kosten müssen Betroffene selber tragen.

Die Nulltoleranz ist mittlerweile gefestigte Rechtspraxis. Für Schendekehl bleibt unverständlich, warum sich Verkehrsmediziner nicht für realitätsnähere Abklärungen einsetzen. «Betroffene werden immer auch von Ärzten untersucht. Und wenn die keine Auffälligkeiten feststellen, sollte es irrelevant sein, was für Mikrosubstanzen die Messgeräte erkennen, die haben sowieso nichts mehr mit der Sicherheit im Strassenverkehr zu tun.»

Tests in realen Fahrsituationen wären seiner Meinung nach besser. «Das wäre sogar weniger aufwendig, als die Leute ins Spital zu schaffen und stundenlang irrelevante Untersuchungen durchzuführen», so Schendekehl. Auch der Einsatz computergestützter Fahrsimulatoren, wie sie bei der Prüfung von Busfahrern zum Einsatz kommen, könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Für Munira Haag, Leiterin der Abteilung Verkehrsmedizin und Forensische Psychiatrie am Zürcher Institut für Rechtsmedizin, eignen sich solche computergestützten Simulationen im Zusammenhang mit Drogen nicht. «Das Gesetz verlangt ja klar ein abstinentes Verhalten der Person. Das können Sie mit der Momentaufnahme eines Fahrtests oder einer Simulation aber nicht beurteilen, dazu braucht es Substanztests im Blut oder im Urin.»

Dass eine substanzfixierte Abklärung an Grenzen stösst, zeigte im Oktober ein Kongress von Verkehrsmedizinern in Österreich. So gibt es mittlerweile rund 400 meist synthetische Drogen, für die es gar keine Grenzwerte gibt. Und wöchentlich kommen ein bis zwei neue Substanzen hinzu. Bei den meisten ist die Wirkung auf das Autofahren schlicht unbekannt.

Regelmässig Testen wird rasch teuer

Armin Derrer will auf das Abklärungsverfahren verzichten. «Nach den Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin müsste ich ja noch mindestens einmal pro Monat bei einem Hausarzt urinieren, vielleicht über Jahre. Das kostet schnell mehrere Tausend Franken.» Zu viel Geld für viermal Autofahren im Jahr.

*Name geändert