Wer im Handelsregister die Firma Adventure World sucht, wird nicht fündig. Das Unternehmen ist unter dem Namen «Freizeit Aktiv AG» eingetragen. Werbung macht das Unternehmen jedoch ausschliesslich unter der Bezeichnung «Adventure World» – und verstösst damit gegen das Gesetz: «Wer für ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen eine Bezeichnung verwendet, die mit der im Handelsregister eingetragenen nicht übereinstimmt und die irreführen kann, wird mit Haft oder Busse bestraft», heisst es im schweizerischen Strafgesetzbuch.

«Auf unseren offiziellen Dokumenten erscheint immer der Name "Freizeit Aktiv AG"», wehrt sich Adventure-World-Mitbesitzer Georg Hödle. «Es geht klar hervor, dass "Adventure World" nur eine Dienstleistungsmarke ist.»

In den Prospekten allerdings ist von einer «Freizeit Aktiv AG» keine Rede. Roland Jeitziner, wissenschaftlicher Adjunkt im eidgenössischen Amt für das Handelsregister, sieht in dieser Geschäftspraxis einen möglichen Verstoss gegen die Vorschrift: «Das Bundesgericht hält fest, dass jedes Unternehmen für den Geschäftsverkehr unter seinem offiziellen, im Handelsregister eingetragenen Namen auftreten muss.»