Etwa vier von fünf E-Mails sind laut dem Bundesamt für Kommunikation unerwünschte Werbung. Nun verfügt auch die Schweiz - wie die EU und die USA - über die rechtlichen Grundlagen, um gegen unerwünschte Massensendungen vorzugehen.

Automatische Massenwerbung über Fernmeldedienste - sei dies per Fax, E-Mail oder SMS - ist nur noch zulässig, wenn der Empfänger vorgängig ausdrücklich seine Einwilligung dazu erteilt hat. Hat ein Kunde bei einem Kauf einmal seine Adresse angegeben, darf diese für ähnliche Angebote verwendet werden.

Ein Verstoss gegen das neue Spamming-Verbot kann mit einer Busse bis zu 100'000 Franken oder einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Wer sich gegen Spam wehren will, kann von den Anbietern der Fernmeldedienste Namen und Adressen der Absender verlangen. Die Fernmeldeanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden und Kundinnen vor Spam zu schützen und eine Stelle einzurichten, wo der Kunde Spamming melden kann.