
Maria-Rahel Cano
Veröffentlicht am 20. Januar 2026 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 20. Januar 2026 - 06:00 Uhr

800 Franken Verbindungsbusse: Die betroffene Autofahrerin wehrte sich – und bekam recht.
Bild: Getty Images
Eine Autofahrerin ist im Kanton Aargau wegen Fahrens mit 0,86 Promille per Strafbefehl verurteilt worden: Die Staatsanwaltschaft verfügte eine bedingte Geldstrafe von 1000 Franken sowie eine sofort fällige «Verbindungsbusse» von 800 Franken.
Eine Verbindungsbusse ist eine zusätzliche Geldstrafe, die neben einer bedingten Freiheits- oder Geldstrafe verhängt wird. Dagegen legte die Betroffene Berufung ein.
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