Eine Autofahrerin ist im Kanton Aargau wegen Fahrens mit 0,86 Promille per Strafbefehl verurteilt worden: Die Staatsanwaltschaft verfügte eine bedingte Geldstrafe von 1000 Franken sowie eine sofort fällige «Verbindungsbusse» von 800 Franken.

Eine Verbindungsbusse ist eine zusätzliche Geldstrafe, die neben einer bedingten Freiheits- oder Geldstrafe verhängt wird. Dagegen legte die Betroffene Berufung ein.

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