Die Justiz in England steht allen offen – wie das ‹Ritz›», soll der irische Richter James Charles Mathew gesagt haben. Sein gutes Recht einfordern konnte im 19. Jahrhundert nur, wer es sich auch leisten konnte, im teuersten Hotel zu logieren – die Reichen unter den Reichen.

Was damals für die britischen Gerichtshöfe galt, trifft heute auch auf die Schweizer Justiz zu. Das zeigt etwa der Fall von Fritz Steiger*. Als der Chefmonteur mit seinem Lieferwagen an einer Kreuzung vor Auw AG in die Hauptstrasse einbiegt, braust ein Motorrad mit über 130 Kilometern pro Stunde heran. Es kommt zur Kollision. Der Töfffahrer stirbt, Steiger verfällt hinterher in eine tiefe Depression. Er wird invalid.

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Der tragische Verkehrsunfall verursacht enorme Prozesskosten, obwohl der Fall nicht kompliziert ist. Zum Schluss summieren sich Gerichts- und Gutachterkosten sowie Parteientschädigungen auf 677'000 Franken. «Dass ein Prozess solche Summen verschlingen kann, versteht kein normaler Mensch mehr», sagt der Basler Rechtsanwalt Markus Schmid. Er hat für Fritz Steiger gegen die Haftpflichtversicherung des rasenden Motorradfahrers gefochten und vor Bundesgericht gewonnen. Für den Unfallschaden und die Invalidität musste die Versicherung Steiger mit 780'000 Franken entschädigen. Zwölf Jahre hat der Prozess gedauert.

Freuen konnte sich Steiger über seinen Sieg nicht. Nach dem verheerenden Unfall, jahrelangen Querelen mit Behörden und Versicherungen und der Trennung von seiner Frau war der Aargauer zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung ein psychisches Wrack. «Sein Obsiegen quittierte er mit einer wilden Serie von Beschimpfungen und Verwünschungen», erzählt Anwalt Schmid. (Fall «Steiger»: Die Chronologie)

Steigers Fall zeigt, woran die Justiz neben den exorbitanten Kosten auch noch krankt: Viele Verfahren dauern viel zu lange. Das musste auch Cécile Bonnaire* erfahren. Nach einem siebenjährigen Scheidungsverfahren wurde ihre Beschwerde an das Bundesgericht diesen März abgewiesen. Pech für Bonnaire: Die Bestimmung, zu welchem Zeitpunkt das Pensionskassenguthaben geteilt wird Scheidung Was bringt das Gesetz zum PK-Splitting? , hat am 1. Januar 2017 geändert. Nach altem Recht wäre es das Datum des Scheidungsurteils gewesen, neu ist es das Datum, an dem das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.

Bonnaire wurde unter Anwendung der neuen Bestimmung geschieden – und verlor durch die überlange Verfahrensdauer PK-Beiträge von mehreren hunderttausend Franken. Hinzu kommt: Sie muss am Ende gar sämtliche Kosten für das Verfahren vor Bundesgericht tragen.

«Gerade bei Eheschutzverfahren wird die Justiz durch die langen Verfahren ad absurdum geführt», sagt der Zürcher Rechtsanwalt Ueli Vogel-Etienne. Das Eheschutzverfahren kommt zur Anwendung, wenn die Frau oder der Mann sich möglichst schnell trennen will, etwa weil der Partner gewalttätig ist. Es regelt unter anderem, wer in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus bleiben darf, wer für die Kinder verantwortlich ist und wer wie viel zum Unterhalt beitragen muss. Vor allem kurzfristig beschlossene Trennungen sind traumatisch. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Entscheide schnell und eindeutig gefällt werden.

Das pure Gegenteil trifft auf einen Fall zu, den Vogel-Etienne seit geraumer Zeit auf dem Tisch hat: «Dieses Eheschutzverfahren steht nach geschlagenen fünf Jahren wieder ganz am Anfang.» Das Ehepaar zerstreitet sich im Frühling 2013, im folgenden August reicht die Ehefrau ein Eheschutzbegehren ein, das im Dezember 2014 in erster Instanz entschieden wird. Die Frau geht in Berufung. Der Verdacht taucht auf, der Vater missbrauche die Kinder sexuell. 2016 verlangt das Obergericht ein Fachgutachten, stützt sich aber dann wegen Mängeln nicht darauf ab. Im Oktober werden die Kinder der Mutter zugesprochen, der Vater geht in Berufung. Das Bundesgericht gibt ihm diesen März recht und weist den Fall ans Obergericht zur Neubeurteilung zurück. Pro Partei dürften bis jetzt Kosten von je rund 100'000 Franken angefallen sein.
 

«Fast fünf Jahre wurde prozessiert, ohne dass ein Ergebnis vorliegt. Die Familie ist zerstört, die Kosten sind enorm. Das kann es ja wohl nicht sein.»

Ueli Vogel-Etienne, Rechtsanwalt
 

«Natürlich kann man sagen, diese Ehegatten seien streitsüchtig. Aber genau für solche Fälle sind die Gerichte ja da, damit sie innert nützlicher Frist entscheiden und die Situation beruhigen», so Vogel-Etienne. Sein düsteres Fazit: «Fast fünf Jahre wurde prozessiert, ohne dass ein Ergebnis vorliegt. Die Familie ist zerstört, die Kosten sind enorm. Das kann es ja wohl nicht sein.»

Angesichts solcher Ergebnisse beschleichen den Zürcher Rechtsanwalt grundsätzliche Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Justiz. Ursprünglich, so Vogel-Etienne, sahen es Richter als ihre Aufgabe an, für Gerechtigkeit zu sorgen. Die Rechtsprechung weist, gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention und andere fundamentale Gesetzestexte, einen minimalen ethischen Gehalt auf. «Eine gerechte Rechtsprechung setzt ethische Werte wie Treue, Ehrlichkeit oder Bescheidenheit voraus.» Davon sei kaum mehr etwas zu spüren. Die Justiz widme sich heute vor allem einer ökonomisch optimierten Fallerledigung und strebe bestenfalls noch eine Verfahrensgerechtigkeit an: Fairness statt Moral.

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Der Basler Rechtsanwalt Pascal Grolimund kann den hohen Prozesskosten auch gute Seiten abgewinnen und äussert einen «radikalen Vorschlag».

Richter mit «Hirnprothese»

Viele Anwälte äussern noch heftigere Kritik. Der engagierte Zürcher Anwalt Philip Stolkin etwa sagt: «Es ist heute nahezu unmöglich geworden, als Privater einen Haftpflichtprozess gegen eine grosse Versicherung zu gewinnen Teure Prozesse Kaum Chancen gegen die Grossen . Der Schaden muss dermassen präzis und detailliert belegt werden, als hätte die Richterin oder der Richter eine Hirnprothese.»

Stolkin erhält Support. Zum Beispiel bei der Substantiierungspflicht, wenn also die klagende Partei möglichst alle Umstände benennen muss, die für den behaupteten Sachverhalt sprechen. «Die Anforderungen an diese Pflicht können heute nur noch mit dem Wort ‹prohibitiv›, also wirklich sehr abschreckend, umschrieben werden», sagt Walter Fellmann, Haftpflichtspezialist an der Uni Luzern. Bei den Parteien und ihren Anwälten entstehe in zu vielen Fällen der Eindruck, das Gericht stürze sich geradezu auf vermeintliche Lücken, um den Fall in Anstand und Würde vom Tisch zu bekommen.

Revision in Angriff genommen

Das Unbehagen an der Justiz findet Gehör in der Politik. Seit März läuft die Vernehmlassung zur Revision der Zivilprozessordnung (ZPO). Sie bestimmt die Regeln für zivilgerichtliche Verfahren. Rechtsanwälte, Richter und andere juristische Fachpersonen sind eingeladen, sich bis Juni zu den vorgeschlagenen Änderungen zu äussern. Ein wichtiges Ziel: der Abbau von Kostenschranken.

Gemessen an absoluten Zahlen, leistet sich die Schweiz den teuersten Justizapparat Europas. Rund 164 Franken hat die öffentliche Hand pro Kopf 2014 dafür ausgegeben. In den letzten Jahren haben Rechtswissenschaftler begonnen, das wahre Ausmass des Kostenwahnsinns aufzuzeigen.

Kritiker der ersten Stunde ist Isaak Meier. Ihm ist es massgeblich zu verdanken, dass der Bundesrat für Änderungen ist. Der emeritierte Zürcher Zivilprozessspezialist hat mit Riccarda Schindler 2015 den aufsehenerregenden Betrag von 342'000 Franken publiziert. So viel kostet im Schnitt ein Haftpflichtfall mit Streitwert 1,5 Millionen Franken, der bis vor Bundesgericht geht. In der Berechnung enthalten sind die Gerichts- und die Anwaltskosten beider Parteien.

Meier und Schindler zeigten die grossen Unterschiede kantonaler Prozesskosten auf. Wer einen Haftpflichtfall im Kanton Luzern durch alle drei Instanzen ausfechten will, muss mit Kosten von bis zu 476'000 Franken rechnen. Im Kanton Schwyz gehts günstiger, aber nicht billig. Dort kostet ein Prozess bis vor Bundesgericht im Schnitt 283'000 Franken. «Das lässt sich nicht mehr mit unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten erklären», so Meier und Schindler.

Auf Bundesebene ist der Handlungsbedarf erkannt. Bei den Kantonen jedoch scheint das Bewusstsein für die Kostenproblematik zu fehlen. So sagt Roger Schneeberger von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD): «Die Kompetenz für die Festsetzung der Gerichtskosten liegt bei den einzelnen Kantonen. Die KKJPD hat dazu bisher weder Empfehlungen noch Richtlinien erlassen.»

Ruinöse Risiken

Der Anspruch, dass alle vor den Richter gehen können, ist einer der zentralen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Er ist sogar in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Prozessrechtler Meier aber sagt: «In allen Kantonen sind die Prozesskosten heute so hoch Justiz «Wer prozessiert, muss Ruin in Kauf nehmen» , dass Personen mit einem Durchschnittseinkommen nur prozessieren können, wenn sie enorme Risiken oder gar den wirtschaftlichen Ruin in Kauf nehmen.»

Wer über ein sehr kleines oder gar kein geregeltes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung. Als mittellos gilt eine Person, wenn ihr Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum Existenzminimum Was muss zum Leben reichen? um höchstens 500 Franken überschreitet und sie keine Vermögenswerte besitzt. Doch aus dem Schneider ist man damit nicht: Falls ein mittelloser Kläger den Prozess verliert, muss er für die Parteientschädigung der Gegenseite geradestehen. Bei einem Streitwert von 1,5 Millionen Franken – bei Haftungsklagen kein seltener Betrag – kann sich die zugesprochene Entschädigung ohne weiteres auf 100'000 Franken belaufen.

 

841 Forderungsklagen gingen 2007 im Kanton Zürich ein. 2016 waren es nur noch 362.

 

Die 2011 mit Inkrafttreten der neuen Zivilprozessordnung aufgestellten Hürden blieben nicht ohne Folgen. Eine Erhebung der Fachzeitschrift «Plädoyer» ergab, dass die Zahl der Forderungsklagen, bei denen ein Gläubiger eine Schuld einzutreiben versucht, seither in fast allen Kantonen gesunken ist. Am markantesten im Kanton Zürich: 2007 gingen 841 Forderungsklagen ein, 2016 nur noch 362. Beim Regionalgericht Bern-Mittelland sank in dieser Zeit die Zahl dieser Klagen stark von 307 im Jahr 2007 auf 235.

«Die Schweizer Richter nehmen ihre Aufgabe sehr ernst. Sie setzen sich in ihrer täglichen Arbeit dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Ordnung ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können», sagt Patrick Guidon, Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter. Die Meinungsbildung zur Revision der Zivilprozessordnung sei derzeit noch im Gang, die Meinungen gingen auseinander.

Es ist mehr als fraglich, ob die laufende ZPO-Revision an den aktuellen Missständen viel ändern wird. Die Hoheit über die Gerichtskosten liegt bei den Kantonen, daher musste sich der Bundesrat darauf beschränken, die Vorschussregelung zu entschärfen. Wer ein Zivilgericht anruft, muss heute in fast allen Kantonen die gesamten Gerichtskosten vorschiessen. Besonders stossend: Wenn man gewinnt, zahlt einem der Staat den geleisteten Vorschuss nicht zurück. Man muss ihn bei der Gegenpartei eintreiben. Falls diese kein Geld hat, muss man den Vorschuss abschreiben. Neu soll nun wieder der Staat das Inkassorisiko tragen. Und die Prozessvorschüsse will der Bundesrat halbieren.

Viele Anwälte sind gierig

An den hohen Gerichtsgebühren oder den fetten Anwaltshonoraren wird die geplante Gesetzesänderung aber nichts ändern. Stundenansätze von 300 Franken und mehr sind nicht unüblich. «Längst verstehen sich Anwaltskanzleien nicht mehr als Diener am Recht, sondern als kommerzielle Unternehmen, die ihren Gewinn zu optimieren haben», kritisiert Ueli Vogel-Etienne seinen Berufsstand. Viele Anwälte hätten nicht mehr gerechte Konfliktlösungen im Sinn, sondern vor allem Billable Hours – verrechenbare Arbeitsstunden.

Experten gehen aber davon aus, dass sich die goldenen Zeiten des Anwaltsstands dem Ende zuneigen. «Juristische Laien haben schon heute im Internet Zugriff auf nutzbares juristisches Wissen. In den kommenden Jahren wird der Wissensvorsprung der Anwälte immer kleiner werden. Sie werden ihre Leistungen offerieren müssen, damit der Klient vergleichen kann», sagt Daniel Siegrist, Chef von Coop Rechtsschutz. Bei den Rechtsschutzversicherungen gehe der Trend zu Pauschalen. Eine Einsprache in einem IV-Fall werde dann pauschal mit 2500 Franken abgegolten. (Rechtsschutzversicherungen im Vergleich)

Hoffnung auf Digitalisierung

Seit Januar 2018 lässt der Bundesrat Inkassofirmen und Rechtsschutzversicherungen in bestimmten Fällen als Rechtsvertreter vor Gericht zu. Damit hat er eine erste Bresche geschlagen ins lange als sakrosankt geltende Anwaltsmonopol. Diese Firmen könnten solche Dienstleistungen billiger anbieten, so die Begründung des Bundesrats.

Die Digitalisierung, die bei der Justiz noch in den Anfängen steckt, wird den Preisdruck ebenfalls erhöhen. Heute bieten vor allem Start-ups digitalisierte Rechtsdienstleistungen wie eine Software, die im Fall eines verspäteten Flugs den Anspruch auf Entschädigung prüft. Legal Technology heisst dieser neue Geschäftsbereich.

Online Dispute Resolution, was auf Deutsch so viel heisst wie Online-Streitbeilegung, ist eine andere Neuerung. In der EU trat Anfang 2016 eine Verordnung in Kraft, die Onlineanbieter verpflichtet, einen Link auf das Portal zur Online-Streitbeilegung der EU zu setzen. Die Union stellt die Plattform bereit, damit Konsumenten und Händler Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Onlinekauf von Waren und Dienstleistungen aussergerichtlich beilegen können.

Auch ohne die halbherzige Revision der Zivilprozessordnung steht die Welt der Justiz vor grossen Umwälzungen. Für Coop-Rechtsschutz-Chef Siegrist der ideale Zeitpunkt, um sich grundsätzlichere Gedanken zu machen: «Ich habe den Eindruck, die Juristerei hat sich in den letzten Jahren seltsam verselbständigt.» Statt sich um die Probleme der Menschen zu kümmern, kreise sie in einem Anflug von perfektionistischem Formalismus vor allem um sich selbst. Für Siegrist ist der Moment gekommen, wo alle Beteiligten versuchen sollten, eine möglichst genaue Antwort auf die Fragen zu finden: Was ist eigentlich die Funktion der Justiz? Und was erwartet die Gesellschaft von ihr?

Das soll die ZPO-Revision bringen

Die Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt die Regeln von zivilgerichtlichen Verfahren. Sie soll revidiert werden.

Der Bundesrat möchte Privaten und Firmen den Zugang zum Gericht folgendermassen erleichtern:

  • Gerichtskostenvorschüsse sollen halbiert werden.
  • Die obsiegende Partei soll den Vorschuss vom Staat zurückbekommen.
  • Sammelklagen sollen möglich werden.

Die Revision ist in der Vernehmlassung.

Checkliste vor einem Verfahren

Versicherung

Sie müssen eine Rechtsschutzversicherung haben, bevor der Konflikt absehbar ist. Einen Vergleich von Anbietern finden Sie hier.

 

Ressourcen

Klären Sie ab, ob Sie das nötige Geld und die nötige Zeit für ein Verfahren aufbringen können –und möchten. Unterschätzen Sie die nervliche Belastung durch einen Prozess nicht.

 

Mediation

Klären Sie ab, ob der Konflikt auch durch einen professionellen Mediator beigelegt werden kann.

 

Finanzierung 

Spezialisierte Firmen bieten bei Zivilverfahren eine Prozessfinanzierung an. Wenn der Kläger gewinnt, ist die Firma am erstrittenen Betrag beteiligt. Prozesschancen und Solvenz der einzuklagenden Partei werden streng geprüft, meist gilt ein hoher Mindeststreitwert.

 

Anwalt

Engagieren Sie einen fachkundigen Anwalt, wenn Sie prozessieren wollen. Hilfe finden Sie bei der Anwaltssuche auf Guider.ch. 

Rechtsschutzversicherungen im Vergleich: Fünf gut, vier genügend

Wer einen Prozess führen will, muss ein dickes Portemonnaie haben. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist das beste Mittel, um sich gegen das hohe Kostenrisiko abzusichern. Vor zwei Jahren veröffentlichte der K-Tipp die Ergebnisse einer Umfrage bei Anwälten zu den Rechtsschutzversicherungen. Die Prämien wurden aktualisiert, die Bewertungen beibehalten.

Von den neun Versicherungen erhielten fünf die Note gut, die übrigen vier die Note genügend. Am besten bewertet wurde Coop, am schlechtesten schnitt die Fortuna von Generali ab.

Generali schreibt in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Beobachter, sie hätten nach der Umfrage die Mandatierungspolitik geändert. Dem Kundenbedürfnis, durch einen externen Anwalt beraten zu werden, werde jetzt stärker entsprochen. Seit letztem Herbst werde das Kundenfeedback systematisch mittels Online-Kundenbefragung erfasst.

Axa, DAS und Orion bemängeln die geringe Rücklaufquote. Die Umfrage könne deshalb keine Repräsentativität beanspruchen. Von 6219 angefragten Anwälten hätten nur 318 den Fragebogen geantwortet.

DAS verweist auf eigene Qualitätskontrollen. So hätten im Jahr 2015 93,1 Prozent der 1164 an der Befragung teilnehmenden Kunden den Service mit gut oder sehr gut bewertet.

Die Orion bemängelt, es sei nicht klar, wie viel Anwälte jeweils eine einzelne Versicherung bewertet hätten.

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Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, verlieren juristische Laien schnell den Überblick, welche Behörden und gerichtliche Instanzen für ihren Fall zuständig sind. Beobachter-Mitglieder erhalten hierzu einen praktischen Überblick und erfahren ausserdem, woran man allgemein denken sollte, bevor man sich auf einen Rechtsstreit einlässt.

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