Ab Mitte Jahr sind die Erziehungsdepartemente verpflichtet, der EDK Lehrer zu melden, denen die Unterrichtsbefugnis entzogen wurde. Doch die Sicherheit ist trügerisch. Ein Beispiel: In der Primarschule Manegg in Zürich-Wollishofen wurde im Februar ein Lehrer freigestellt und wegen sexueller Belästigung angezeigt. Er war bereits 1998 im zürcherischen Schlieren verhaftet worden, da er in der Dusche der Schule heimlich Kinder fotografiert hatte. Die Bildungsdirektion wollte ihm darauf die Unterrichtsbefugnis entziehen. Er legte erfolgreich Rekurs ein und unterrichtete andernorts weiter - deshalb wäre er nicht auf die schwarze Liste gekommen, selbst wenn sie schon existiert hätte.

Obwohl es die Liste bereits seit drei Jahren gibt, konsultieren Schulbehörden sie nur selten. «Bei rund 1000 Neuanstellungen pro Jahr fragen wir höchstens bei fünf bis zehn Lehrern nach», so Martin Wendelspiess, Chef des Zürcher Volksschulamts. Rund die Hälfte der Kandidaten habe man ohnehin selbst erfasst, «und der Rest weist eine unauffällige Berufskarriere ohne Unterbruch auf». Notorische, nicht verurteilte Täter fallen dabei durch die Maschen. Die Liste sei eine Hilfe, sagt EDK-Sprecherin Gabriela Fuchs. «Es ist nach wie vor wichtig, dass anstellende Behörden die Unterrichtsbefugnis prüfen und beim letzten Arbeitgeber eines Lehrers Referenzen einholen.» Der Wollishofer Schulleiter tat dies nicht; sonst hätte er von den Problemen erfahren, über die auch die Medien berichteten.