Polizeikontrolle? Diese Rechte haben Sie
Erniedrigt im Polizeirevier: Ein Urteil des Bundesgerichts rügt das Verhalten der Stadtpolizei Zürich. Der Beobachter zeigt, welche Befugnisse die Polizei tatsächlich hat und wie man sich wehrt, wenn ein Einsatz zu weit geht.

Veröffentlicht am 23. September 2026 - 13:30 Uhr

Polizisten dürfen viel, aber nicht alles.
Gefesselt auf dem kalten Garagenboden und nicht einmal auf der Toilette ungestört: In einem neuen Urteil rügt das Bundesgericht das Vorgehen der Stadtpolizei Zürich gegen eine Demonstrantin als rechtswidrig. Der Fall zeigt, dass auch polizeilichem Handeln Grenzen gesetzt sind. Hier erfahren Sie, welche Befugnisse die Polizei wirklich hat. Und wie man sich wehrt, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Muss ich mich gegenüber Polizisten immer ausweisen?
In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, immer eine ID oder einen Pass bei sich zu tragen. Trotzdem empfiehlt es sich, stets ein solches Dokument dabeizuhaben.
Denn die Polizei darf Sie zum Beispiel zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat anhalten, um Ihre Identität abzuklären. Weigern Sie sich oder haben Sie keinen Ausweis dabei, riskieren Sie, dass man Sie auf den Posten mitnimmt.