Schadenersatz für ein Foto aus dem Internet?
Ein Betreiber einer Website wird für ein wiederverwendetes Foto aus dem Internet mit 1900 Euro abgemahnt. Ein Anwalt für Urheberrecht von «GetYourLawyer» kann Schlimmeres verhindern.
Veröffentlicht am 7. August 2020 - 12:53 Uhr

Es war ein verhängnisvoller Klick. Vor zwei Jahren fügte Beobachter-Leser Markus Kuster* ein Landschaftsfoto aus dem Internet in seinen Weinblog ein. Inzwischen hat er eine schriftliche Abmahnung einer Anwaltskanzlei aus Deutschland erhalten, die sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert hat.
Doch damit nicht genug: Kuster soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und darin eine Schadenersatzforderung von 1900 Euro anerkennen. Deshalb wendet er sich umgehend an die Hotline des Beobachters: «Muss ich diesen Betrag wirklich bezahlen? Ich habe mit dem Kopieren des Fotos doch niemandem geschadet.»
Bilder können auch im Internet urheberrechtlich geschützt sein – selbst wenn sie ganz banal sind, erfährt Kuster. Darum soll er die Abmahnung ernst nehmen und das Foto von seiner Website löschen, aber auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Ob oder in welcher Höhe in seinem Fall Schadenersatz gerechtfertigt ist, erfährt Kuster bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Urheberrecht. Über GetYourLawyer gelangt er schnell an eine Fachperson, die die überrissene Forderung zurückweisen sowie mit der deutschen Anwaltskanzlei einen vernünftigen Betrag aushandeln kann.
* Name geändert