Dolche und Messer mit einhändig bedienbaren Auslösemechanismen sowie Schlagringe, Schlagruten, Wurfsterne et cetera sind gemäss Waffengesetz verboten. Wer vorsätzlich und ohne Berechtigung eine solche Waffe erwirbt, trägt oder vermittelt, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft und erhält einen Strafregistereintrag. Die Kantone können Ausnahmebewilligungen erteilen. Wer eine laut Waffengesetz nicht verbotene Waffe in einem Geschäft kaufen will, benötigt einen Waffenerwerbsschein. Dieser ist nicht nötig, wenn die Waffe von einer Privatperson gekauft wird. Der private Verkäufer muss jedoch die Identität und die Volljährigkeit des Käufers überprüfen und mit ihm einen schriftlichen Vertrag abschliessen.