Zwischen Tauschangeboten für Sommerpneus und Offerten für Nachhilfestunden fiel das Gratisinserat kaum auf: «Von Privat gesucht: Handwerker für den Ausbau eines Dachstocks. Es kann auch abends oder am Wochenende gearbeitet werden. Lohn gegen Barzahlung.» Dennoch dauerte es keinen Tag, bis der in Zürcher Einkaufszentren platzierte Lockvogel erste Wirkung zeigte. Hanspeter Bolliger (Name geändert) bot seine Dienste als Elektromonteur an, und die unüblichen Arbeitszeiten und Zahlungsmodalitäten kamen ihm gerade recht: «Unter der Woche arbeite ich voll, aber der Lohn reicht mir nicht.»

Dass «Stromer» Bolliger nicht der Einzige war, der sich auf die unscheinbare Jobausschreibung für das fingierte Bauprojekt des Beobachters meldete, zeigt: Wer Schwarzarbeiter sucht, wird sie rasch finden. Mehr als 700'000 Personen in der Schweiz arbeiten schwarz, schätzt Friedrich Schneider, Ökonom an der Universität Linz und Experte auf diesem Gebiet. Schneider spricht von einem «Massenphänomen» (siehe Nebenartikel «Illegale Arbeitsverhältnisse: Nichts aussergewöhnliches»). Die meisten Schwarzarbeiter sind Schweizer; nur jeder sechste ist Ausländer.

Eine Branche mit Milliardenumsätzen
Die Summe all dieser am Staat vorbeigeschleusten Einkünfte lässt sich nicht genau beziffern. Die Schwarzarbeit macht aber einen Grossteil der gesamten Schattenwirtschaft aus, zu der auch Drogenhandel, Geldwäscherei oder Zolldelikte zählen – und die erreichte im Jahr 2004 39,5 Milliarden Franken, wie Friedrich Schneider errechnete. Dies entspricht der Arbeit von mehr als 550'000 Vollzeitstellen und macht einen Anteil von 9,5 Prozent am Bruttoinlandsprodukt aus. Anders ausgedrückt: Fast jeder zehnte Franken wird auf illegale Weise verdient.

Betroffen sind längst nicht nur wertschöpfungsschwache Branchen wie das Bau- und das Gastgewerbe oder die Landwirtschaft: «Schwarzarbeit ist allgegenwärtig», sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Alwin Hösli, der sich in seiner Dissertation mit Ursachen und Wirkungen illegaler Beschäftigung befasst hat. Hösli stellt fest, dass in praktisch allen Sektoren Dienstleistungen ausserhalb oder zumindest am Rande der Legalität erbracht werden. Besonders üppig blüht die Untergrundwirtschaft im zukunftsträchtigen Bereich der Informationstechnologie, die es einem einfach macht, im Versteckten zu agieren.

Dem Informatikstudenten Sven Egger (Name geändert) genügen ein PC und das nötige Fachwissen, um neben dem Studium als PC-Supporter seinen Lebensunterhalt zu verdienen. «Der grösste Teil meiner Kunden sind Privatleute», sagt Egger. «Ich gehe zu ihnen nach Hause, was sie sehr schätzen.»

Eine Stunde Arbeit kostet 80 Franken, ein Bruchteil dessen, was ein legal arbeitender Fachmann verlangen würde. Bezahlt wird bar, «und kaum jemand verlangt eine Quittung». Rund 1500 Franken monatlich verdient Egger so. Von dem Geld konnte er letztes Jahr sogar etwas auf die Seite legen – Startkapital für eine Beratungsfirma, die er mit einem Kollegen demnächst gründen will. Dann soll es mit der Schwarzarbeit vorbei sein: «Die neue Firma wird alles genau abrechnen», verspricht der Student, «aber offenbar musste ich zuerst schwarzarbeiten, um zum nötigen Kapital für eine legale Firma zu kommen.»

Der Staat verliert viel Geld
Bei den Alltags-Schwarzarbeitern handelt es sich mehrheitlich um Personen, die sich neben der festen Hauptbeschäftigung einen Zustupf verdienen wollen. Dass dies zunehmend mit einem Deal unter der Hand geschieht, sei nicht gutzuheissen, betont Alwin Hösli. Doch er will auch die positiven Effekte des heimlichen Tuns nicht unterbewerten: «Ein grosser Teil des schwarz erzielten Einkommens wird sofort wieder legal in Konsumgüter investiert.» Ausserdem würden viele inoffiziell erbrachte Dienstleistungen nur deshalb nachgefragt, weil sie kostengünstig zu haben seien. «Schwarzarbeit generiert und bedient eine Nachfrage, die von der offiziellen Wirtschaft ohnehin nie bedient werden könnte», so Hösli. «Somit kommt es zu einer Ausweitung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität.»

Daniel Veuve, Leiter des Ressorts Arbeitsbeziehungen im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), kann diesem Argument wenig abgewinnen. Er hält Schwarzarbeit vor allem aus drei Gründen für bedenklich:

  • Dem Staat gehen Steuern und Sozialabgaben in Milliardenhöhe verloren.
  • Auf dem Schwarzarbeitsmarkt gelten Bestimmungen wie Mindestlohn, Höchstarbeitszeiten und Gesundheitsschutz nicht. Schwarzarbeiter, die sich gegen Verstösse zur Wehr setzen, riskieren, verpfiffen und – falls sie sich illegal in der Schweiz aufhalten – ausgewiesen zu werden.
  • verfälscht den Wettbewerb zwischen den Betrieben: «Wer als Unternehmer keine Sozialabgaben leistet, hat tiefere Lohnkosten und somit einen Wettbewerbsvorteil.»


Unabsichtlich illegal beschäftigt
Einen solchen Vorsprung auf die Konkurrenz wollte sich auch der Arbeitgeber von Patrick Huser (Name geändert) sichern. Der Angestellte hatte für das Kleinunternehmen nicht nur als Sachbearbeiter gewirkt, sondern im Betrieb ein modernes Informatiksystem eingerichtet. Meinungsverschiedenheiten mit seinem Vorgesetzten führten schliesslich zur Entlassung – aber die guten Dienste als IT-Verantwortlichen wollte sich die Firma trotzdem sichern. Patrick Huser: «Mir wurde offeriert, gegen eine Pauschale in der Höhe von vier Monatslöhnen während meiner Stellensuche weiterhin das System zu betreuen. Der Chef meinte, mein Betreuer beim RAV müsse davon ja nichts erfahren.»

Patrick Huser verzichtete auf das unmoralische Angebot, obschon sein Arbeitgeber Druck aufsetzte, um ihn zum Einlenken zu bewegen: Er hatte Husers Arbeitszeugnis zurückbehalten.

Dass man scheinbar alles richtig machen und trotzdem jemanden «schwarz» beschäftigen kann, musste Urs Bürer, Geschäftsführer einer Firma für Bäckereieinrichtungen, erfahren. Er hatte einen französischen Facharbeiter eingestellt, der, wie sich im Nachhinein herausstellte, nicht über die nötige Aufenthaltsbewilligung verfügte. Der Stapel mit Gesetzestexten, die er für den Fall zu Rate ziehen musste, sei mehrere Zentimeter dick gewesen, erinnert sich der Langnauer Gerichtspräsident Samuel Schmid, der über den Verstoss zu urteilen hatte: «Und bei den Ämtern, bei denen sich meine Mitarbeiterin nach der Auslegung der Staatsverträge mit der EU erkundigte, die für den Fall massgebend waren, erhielt sie zum Teil widersprüchliche Auskünfte.»

Schmid sprach schliesslich nur eine minime Strafe aus, unter anderem, weil er dem juristischen Laien Bürer zugestand, dass sich in dem «Gesetzesdschungel» selbst ein Richter leicht verirren könne.

Neun Jahre bis zum Gesetz
Dass nicht ermittelbar ist, wie viel von den im Jahr 2004 in der Schattenwirtschaft umgesetzten 39,5 Milliarden Franken auf die eigentliche Schwarzarbeit entfallen, liegt in der Natur der Sache. Auch Seco-Spezialist Daniel Veuve kann deshalb nur Vermutungen anstellen. «Aber selbst wenn es bloss 20 Milliarden sind», rechnet er vor, «so entgehen allein der AHV jährlich rund zwei Milliarden Franken.» Damit könnte man die angeschlagene Sozialversicherung längerfristig sanieren – und gleichzeitig noch ein grosszügiges Modell, etwa für Frühpensionierungen, finanzieren.

Wer jedoch meint, solch eindrückliche Zahlen würden geradezu nach schnellen und rigorosen Massnahmen gegen die Schwarzarbeit schreien, irrt. Von den ersten Vorstössen bis zur Bereinigung der letzten Differenzen dauerte es in den eidgenössischen Räten neun lange Jahre. Erst Mitte Juni konnte man sich auf ein «Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit» verständigen. Nach einem langen Hin und Her zwischen National- und Ständerat sieht das neue Gesetz nun unter anderem vor, dass Firmen, die wiederholt und im grösseren Stil Schwarzarbeit leisten lassen, während maximal fünf Jahren von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.

Die gleiche Frist gilt für Landwirte, die illegale Arbeitskräfte beschäftigen: Ihnen können die Direktzahlungen gekürzt werden. Neu soll auch jeder Kanton eine Kontrollstelle einrichten, die über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen wacht. Mit administrativen Erleichterungen bei den Sozialversicherungen wurde zudem ein Zückerchen für die Arbeitgeber eingebaut.

Fachleute sind ob dem Ringen der Räte um den Wortlaut des Gesetzes irritiert. «Im Grunde braucht es dieses Gesetz doch gar nicht», sagt etwa der Zürcher Arbeitsjurist Alwin Hösli. Denn die Sanktionierung der Schwarzarbeit sei mit den bestehenden Fachgesetzen möglich, etwa im Steuer- oder Sozialversicherungsrecht; allenfalls müsste das Strafmass verschärft werden. «Gar nichts» verspricht sich auch Bruno S. Frey vom Institut für empirische Wirtschaftsforschung der Universität Zürich vom neuen Gesetz. Zu sehr sei es geprägt von Kontrollen, Auflagen und Sanktionen. Ein grundverkehrter Ansatz, wie Frey findet: «Man setzt nicht bei den Ursachen an, sondern versucht nur, die Erscheinungen zu bekämpfen.»

Frey begrüsst deshalb den im Gesetz vorgesehenen Abbau von Bürokratie, macht sich aber keine Illusionen: «Nur wenn der Zugang zur offiziellen Arbeit vereinfacht wird, lässt sich die Abwanderung in die Schwarzarbeit aufhalten.» Tatsache ist: Was die eidgenössischen Räte in mühsamer gesetzgeberischer Kleinarbeit ausgetüftelt haben, macht im Kleinen längst Schule – mit kreativen, weil unbürokratischen Modellen versuchen Kantone und Organisationen, die alltägliche Schwarzarbeit unter Kontrolle zu bringen.

Erleichterungen für Arbeitgeber
Zum Beispiel das Projekt Weissarbeit der gemeinnützigen Luzerner Organisation Job-Markt. Sie übernimmt für die Arbeitgeber gegen eine Gebühr die Lohnzahlung und alle weiteren Formalitäten, die Arbeitskräfte mit sich bringen, die nur stundenweise angestellt sind. Job-Markt legalisiert so Anstellungsverhältnisse. Rund 25'000 Arbeitsstunden wurden 2004 so von schwarzen zu weissen. Für Claudio Harder von Job-Markt ein erfreuliches Ergebnis, schliesslich beruhe das Mitmachen der Parteien auf Freiwilligkeit: «Doch gerade bei den privaten Arbeitgebern zeigt es sich, dass die meisten nicht aus bösem Willen Leute illegal beschäftigen, sondern aus Bequemlichkeit, Unwissen oder Überforderung.» Typischerweise trifft das auf Private zu, die eigentlich Putzfrauen legal anstellen würden, aber vor dem Papierkrieg zurückschrecken.

Sozialchecks in der Westschweiz
Das Luzerner Projekt orientiert sich an Vorbildern aus der Romandie, wo seit längerem durch administrative Erleichterungen sichergestellt wird, dass weniger Arbeit am Sozialversicherungssystem vorbeierledigt wird. Das Prinzip der so genannten Sozialchecks: Der Arbeitgeber kauft bei einer zentralen Verrechnungsstelle für einen bestimmten Betrag Gutscheine – inklusive eines Zuschlags für die Sozialleistungen. Die Beschäftigten erhalten nach getaner Arbeit ihren Lohn mittels dieser Checks, die sie dann bei derselben Stelle gegen Bargeld einlösen können.

Das Pioniermodell Top Relais in Martigny, das 180 Arbeitgeber und 220 Arbeitnehmer als Kunden hat, konnte 2004 legale Bruttolöhne von 600'000 Franken verrechnen. Im Kanton Genf überstieg die mit dem Checksystem abgerechnete Lohnsumme 2004 eine Million Franken. Diese Zahlen haben die Kantone Waadt, Neuenburg, Bern und Freiburg dazu ermuntert, ähnliche Projekte zu lancieren.

Trotz solch vielversprechenden Ansätzen und trotz einem neuen Bundesgesetz braucht es wenig prophetische Gabe, um vorauszusehen, dass Schwarzarbeit nicht plötzlich verschwinden wird. Die vorgesehenen Strafen für fehlbare Firmen sind zwar hart genug, um den einen oder anderen Unternehmer auf den Pfad der Tugend zu bringen, die Schwarzarbeit im Kleinen jedoch wird weiterbestehen.

Wie dieser schwarze Arbeitsmarkt funktioniert und wohl auch weiterhin funktionieren wird, demonstriert der nach Ungarn ausgewanderte Schweizer Peter Meierhans (Name geändert): Per Inserat in der «Tierwelt» bietet er zurzeit «tüchtige, junge Arbeitskräfte, Landwirtschaft und Hauswirtschaft» aus Ungarn an. Für 1500 Franken pro Monat plus Kost, Logis und Reise erhält der Auftraggeber einen Arbeiter mit Touristenvisum, der von Sozialabgaben und Steuern nichts wissen will und notfalls auch im Keller auf einer Matratze schläft. Vermittler Meierhans kassiert dafür 300 Franken.

Vom Beobachter auf sein illegales Tun angesprochen, erklärt Meierhans, er habe gehört, dass im Juni in der Schweiz über die Personenfreizügigkeit abgestimmt werde (was tatsächlich erst im September der Fall sein wird): «Daraufhin habe ich die ersten Inserate geschaltet.» Allzu viele Gedanken macht sich Meierhans über seine Schützlinge nicht. Auf die Frage, wie es denn sei, wenn einer der Arbeiter verunfalle, fällt ihm so schnell keine schlüssige Antwort ein: «Da muss man halt schauen und hoffen, dass nichts passiert.»

Einschneidende Massnahmen nötig
Die «Methode Meierhans» ist ebenso dreist wie simpel. Und sie zeigt deutlich die Grenzen des neuen Gesetzes auf: Wer gewillt ist, an Fiskus, Sozialversicherungen und übrigen Behörden vorbei Geld zu verdienen, wird das auch weiterhin tun können. Selbst Seco-Spezialist Daniel Veuve, Verfasser der Gesetzesvorlage, mag nicht spekulieren, wie viel Geld dank dem neuen Gesetz künftig legal statt illegal verdient wird: «Das ist schlicht nicht abschätzbar.»

Wollte man das Übel an der Wurzel packen, wären laut Experte Alwin Hösli «einschneidende präventive Massnahmen» nötig, um der Schwarzarbeit wirksam beizukommen. Ihm schweben Senkungen bei den Steuern und Abgaben vor – seiner Meinung nach ein Anreiz für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Doch angesichts der politischen Realitäten traut Hösli seinen eigenen Ideen nicht: «Der Istzustand wird offenbar in weiten Kreisen der Bevölkerung akzeptiert oder zumindest toleriert», vermutet er, «wenn nicht gar als angenehm empfunden.»