Frau Petrig, die Hamas hat mit Terroranschlägen und Geiselnahmen offensichtlich das Völkerrecht verletzt. Wie darf Israel darauf reagieren?
Ein Staat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs wird, hat ein sogenanntes Selbstverteidigungsrecht. Das gilt heute auch für Staaten, die von terroristischen Organisationen angegriffen werden, zum Beispiel der Hamas. Das humanitäre Völkerrecht (HVR) setzt allerdings Schranken, wie Gewalt ausgeübt werden darf. Zum Beispiel dürfen nur militärische Ziele angegriffen werden, und die Zivilbevölkerung muss möglichst geschont werden. Das gilt für alle Parteien, für Aggressoren und Opfer.


Wie weit darf das Selbstverteidigungsrecht eines angegriffenen Staates gehen, im konkreten Fall dasjenige von Israel?
Es gibt ausdrücklich kein Recht auf Bestrafung oder Vergeltung. Es ist nur zulässig, Angriffe abzuwehren und zu beenden.