Alles, was recht ist: Katzenkot gehört nicht zum Hundekot. Das musste Anne Rost aus Adliswil ZH zur Kenntnis nehmen, als sie wegen Zuwiderhandlung gegen die kommunale Abfallverordnung eine Busse von 150 Franken plus 139 Franken Gebühren einfing. Delikt: Die 62-Jährige hatte die Kegel ihres Büsis in den Robidog-Behälter geworfen und wurde dabei auf frischer Tat von einem Polizisten ertappt. Doch der Beamte unterliess es, das duftende Corpus Delicti sicherzustellen, so dass die Busse nach einer Beschwerde zu einem Verweis herabgemildert wurde. Anne Rosts Unverständnis aber bleibt: «Das ist ein Witz!»

Auch Otto Bättig aus dem luzernischen Sursee wähnte sich im falschen Film, als eines Abends eine Parkbusse unter dem Scheibenwischer seines Wagens steckte. Dabei hatte der Garagist eine lässliche Sünde begangen: Er hatte sein Auto leicht schräg auf dem Besucherplatz einer Wohnüberbauung abgestellt, so dass zwar alle vier Räder auf dem Parkfeld standen, die Karosserie hinten links aber ganze acht Zentimeter aufs Trottoir ragte. Statt der vorgeschriebenen 1,50 Meter war das Trottoir, das selbst tagsüber nur schwach frequentiert ist, an einer Stelle vorübergehend nur 1,42 Meter breit.

Eine Handbreit zu wenig, denn Polizei und Amtsstatthalter zeigten null Toleranz. «Sie haben sich schuldig gemacht Parkieren auf dem Trottoir», lautete das 120 Franken teure Verdikt. Otto Bättig ärgert sich: «Reine Schikane! Eine Paragrafenreiterei jenseits von gut und böse.» Ob dem so ist, beschäftigt die Juristen bald in dritter Instanz, denn der 51-Jährige will die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Bisherige Kosten: rund 1500 Franken.

Das Leben unter Kontrolle

Engstirnige Auslegung von Vorschriften mit Fortsetzung auf dem Instanzenweg: Die beiden Beispiele liessen sich als Lappalien abtun wären sie nicht symptomatisch dafür, wie schwer es hierzulande fällt, das richtige Mass zwischen Tun und Lassen zu finden

Ein Wust von unnötigen Regulierungen vergällt uns den Alltag, kritisieren liberale Geister. Ohne strengere Richtlinien gerät das öffentliche Leben ausser Rand und Band, kontern besorgte Bürgerinnen und Bürger. Ein Kompromiss ist angesagt schwierig genug: «Jeder noch so sinnvollen Regel liegt der Widerspruch von Freiheit und Gerechtigkeit zugrunde», sagt der Zürcher Psychoanalytiker Peter Schneider (siehe Nebenartikel).

In diesem Spannungsfeld ortet er die Gründe für die Ambivalenz gegenüber Regulierungen, die gerade in der Schweiz allgegenwärtig ist. Wohl rühmt man sich hier gern der Freiheitlichkeit, doch noch lieber hat man es, wenn die Dinge immer schön unter Kontrolle sind.

Ausdruck davon ist die anhaltende Vorschriftenflut. So schätzt der Freiburger Strafrechtsexperte Marcel Niggli, dass die hiesige Gesetzesmasse seit dem Zweiten Weltkrieg um mehr als das Doppelte angewachsen ist. Auf Bundesebene tritt heute im Schnitt wöchentlich ein Erlass in Kraft; die neuen Verordnungen in Kantonen und Gemeinden sind nicht zu zählen jene im privaten Bereich erst recht nicht.

Die Folgen sind klar: Unser Lebensraum wird auf Schritt und Tritt nach Regeln und Vorschriften strukturiert. Die Hausordnung verbietet etwa, persönliche Gegenstände wie einen farbigen Kleiderständer ins Treppenhaus zu stellen. Wer im Schrebergarten lieber festet, statt hegt und pflegt, bekommt Ärger mit statutentreuen Gärtnern. Bis die Tramführer im Sommer kurze Hosen tragen dürfen, müssen zuerst die amtlichen Kleidervorschriften geändert werden. Wer die Freiheit der Berge geniessen und das Matterhorn mit einem Bergführer besteigen will, hat seit kurzem eine Eignungstour zu absolvieren.

«Die Idee der lückenlosen Regelung aller möglichen Probleme wurde zwar spätestens seit Aristoteles als undurchführbar erkannt propagiert wird sie aber heute noch», sagt Max Baumann. Doch der Titularprofessor für Rechtsphilosophie an der Universität Zürich hat auch Verständnis für die Sehnsucht nach geordneten Verhältnissen: «Regeln versprechen den Menschen Sicherheit.»

Kampfgebiet Fussgängerzone

Typisch für das Unbehagen gegenüber rechtsfreien Räumen ist die Skaterverordnung, die seit Anfang August Inlineskater, Kickboard- und Rollbrettfahrer den Fussgängern gleichstellt. Vorausgegangen war ein Interessenkonflikt, wie er klassischer nicht sein könnte: Woher nehmen sich Skater das Recht, Fussgängerzonen unsicher zu machen, fragten sich die einen. Wo bleibt die Bereitschaft der Fussgänger, ihr Revier zu teilen, hielten die anderen dagegen. Im Tenor stimmten beide Seiten indes überein: Hier muss eine höhere Instanz ein Machtwort sprechen.

Das ist im Sommer mit In-Kraft-Treten der neuen Bestimmungen geschehen. Doch es ist noch nicht Herbst, da orten Fachleute schon juristische Mängel: Ein Schritttempo lasse sich bei diesen «fahrzeugähnlichen Geräten» schwer einhalten, und von Sicherheitsvorschriften für Beleuchtung oder Bremsen fehle jede Spur.

Kommt hinzu, dass bereits die nächsten Vehikel Kurs auf das Kampfgebiet Fussgängerzone nehmen: Trottinette mit Motorantrieb. Ruedi Aeschbacher, EVP-Nationalrat und Präsident von «Fussverkehr Schweiz», sieht einmal mehr die Schwächsten in die Ecke getrieben und will die motorisierten Modeflitzer auf dem Verordnungsweg in die Schranken weisen. Im Klartext: Zusätzliche Verordnungen zu den eben geschaffenen Vorschriften werden folgen. Die oft beklagte Überreglementierung ist hausgemacht.

Der ungebremste Eifer von Regelmachern und Gesetzeshütern treibt zuweilen wilde Blüten, wie ein behördliches Palmenverdikt aus Winterthur zeigt: Beim Restaurant National am Bahnhofplatz stellte Hansruedi Bosshard, Chef von zwei weiteren Winterthurer Gastrobetrieben, zehn Palmen auf, «um die Lebensqualität zu erhöhen». Der Grünschmuck war den städtischen Behörden ein Dorn im Auge. Bosshard habe die Benützung des öffentlichen Raums falsch ausgelegt und zudem keine Bewilligung eingeholt. Der Leiter der Winterthurer Stadtgärtnerei setzte noch einen drauf: Er hält es für seine «erzieherische Aufgabe», vorwiegend einheimische Pflanzen zu berücksichtigen.

Wegen angeblicher Verkehrsbehinderung musste Bosshard drei Kübel subito verschieben, die anderen platziert er im Restaurant. Den Entscheid respektiert er, stösst sich aber am «kleinbürgerlichen Denken» der Obrigkeit: «So gehen Kreativität und Eigendynamik verloren.»

Für Aufregung ist auch dann gesorgt, wenn der Amtsschimmel ins Private vordringt. So geriet Beat B. aus Winterthur, Geschäftsmann und Halter eines 13-jährigen Zwergschweins, ins Visier des kantonalen Veterinäramts. Dieses legte die Buchstaben der Verordnungen derart streng aus, dass es eine Gesundheitskontrolle des Schweinebestands amtlich: «Flächensanierung» auf das wohl behütete Minipig Muschka der Familie B. ausdehnen wollte. «Völlig übertrieben», finden die Besitzer, denn Muschka ist weder zur Zucht vorgesehen, noch kommt sie jemals mit anderen Schweinen in Kontakt.

Nach längerem Hin und Her folgte die amtliche Verfügung, wonach «über den Schweinebestand B. (1 Tier) mit sofortiger Wirkung die einfache Sperre 1. Grades verhängt wird», man jedoch immerhin «auf die Ausmerzung des Tieres verzichtet». Nun soll das kleine Schwein auf Kosten seiner Halter halbjährlich zur tierärztlichen Kontrolle. Und für den Fall der Fälle händigte das Amt vorsorglich schon mal ein Ausmerzungsprotokoll sowie Ohrenmarken aus 300 Stück für ein einziges Tier. Sicher ist sicher.

Solcher Aktivismus auf Nebenschauplätzen irritiert umso mehr, als das Regelwerk in ganz elementaren Lebensbereichen beträchtliche Lücken aufweist. Gentechnologie und Stammzellenforschung sind Gebiete, auf denen die Rechtsetzung um Jahre hinterherhinkt. «Je rasanter die wissenschaftliche und technische Entwicklung abläuft, umso eher entsteht in den jeweiligen Bereichen eine Unterreglementierung», umreisst Rechtsprofessor Max Baumann die Problematik. «Hier leidet das Recht an Atemnot.»

Freizeit duldet keinen Spass

Auch längst etablierten gesellschaftlichen Realitäten und sozialen Bedürfnissen folgt die träge Gesetzgebung mitunter nur zögerlich. So gibt es etwa für das Konkubinat keine rechtlichen Regelungen, was manchen der rund 150000 Schweizer Paare in «wilder» Gemeinschaft manchmal unliebsam bewusst wird. Auch andere Rechtsbereiche sind löchrig: Im Arbeitsrecht ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur dürftig geregelt. Und das Kartellgesetz bleibt unter dem Druck der Interessenvertreter zahnlos.

Bissiger reagieren die Beteiligten, wenn ihre Freiheit in Hobby und Freizeit berührt ist. Beispiel: Meinungsaustausch zur Revision der Eidgenössischen Fischereiverordnung fällig per Januar 2003. Streitpunkt: Einschränkung der Verwendung lebender Köderfische, eine tierschützerische Massnahme. «Punkto Gesetzesflut könnte sogar die EU noch einiges von der Schweiz lernen», wettert der verärgerte Fischer Pius Feierabend im Magazin «Petri Heil» über die «groteske Vermenschlichung der Tiere». Und Feierabend höhnt: «In unserer Zeit galoppierender Degenerierung wäre ich nicht überrascht, wenn demnächst von hoher Stelle staatlich kontrollierte Schlachthäuser für Würmer und Maden eingerichtet würden.»

Die Gegenseite sieht das logischerweise anders. Tierschutzorganisationen bemängeln die «Gummiformulierungen, die einem Freipass zur Umgehung des Gesetzes gleichen». So ist es im Vorschriftenland Schweiz: Was den einen zu viel ist, ist den anderen zu wenig.

Rechthaberei ohne Grenzen

Das gilt ausgeprägt auch für die Bautätigkeit. Um den überbauten Raum in Ordnung zu halten, sehen sich Architekten und Bauherren mit einer wachsenden Palette von Verordnungen konfrontiert. Neben den allgemeinen Bauvorschriften, die für Rechtsgleichheit sorgen und beispielsweise die Grenzabstände regeln, gilt es vermehrt auch ökologische Aspekte wie Lärmschutz oder Wärmeverlust zu berücksichtigen und zu kontrollieren.

Dies öffnet der Rechthaberei, im schweizerischen Wesen latent vorhanden, Tür und Tor. Der Hemmschuh beim Bauen seien nicht die strengen behördlichen Vorschriften an sich, sondern die Fülle von Einsprachen, die dadurch möglich würden, sagt Architekt Benedikt Loderer, Mitbegründer der Zeitschrift «Hochparterre» und Stadtwanderer mit kritischem Auge. «Die meisten Rekurse werden von Nachbarn eingereicht, die stur sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen wollen», sagt er. Dass auf dem immer enger werdenden Raum die gegenseitige Kontrolle zunimmt, verwundert Loderer nicht: «Der Ameisenstaat will geregelt sein, sonst gibts ein Chaos.»

Tatsächlich: Ohne verbindliche Vorschriften scheint ein verträgliches Nebeneinander nicht mehr möglich zu sein und wer bloss empfiehlt, statt zu verordnen, kommt nicht weit. Offensichtlich wird dies im Kampf gegen den Abfall auf öffentlichen Plätzen in den grossen Städten: Sommer für Sommer stösst die teilweise aggressive Dauerbelehrung per Plakat auf den Widerstand des zu mehr Disziplin aufgerufenen Fussvolks.

So zeigt sich Rolf Vieli, Ko-Projektleiter der Zürcher Aktion «Sicherheit und Sauberkeit», ernüchtert über das Ergebnis des städtischen Experiments zur Förderung der Eigenverantwortung. Über mehrere Tage hinweg wurde der Abfall nicht weggeräumt in der Hoffnung, die Passanten würden selber für Ordnung sorgen. Bilanz: «Alle haben geflucht, aber keiner hat sich gebückt.»

Während Zürich mittlerweile auf lockere Sprüche wie «Verpiss dich» oder «Zieh Leine» verzichtet, setzen die Berner voll auf Konfrontation. Die Verantwortlichen spielen mit der Dreckschleuder und werfen mit berndeutschen Schimpfnamen wie «Dräckfötzu» oder «Chotzbrocke» um sich. Doch auch die provokative Tour zeigt wenig Wirkung: Es seien bisher noch keine markanten Verhaltensänderungen zutage getreten, liess Gemeinderat Alexander Tschäppät verlauten.

So weit lassen es andere Gruppierungen hierzulande erst gar nicht kommen. Sie mauern sich aus freien Stücken mit einem Regelwerk ein, das keine Interpretationen zulässt. Die harten Sitten eines Brauchtumsvereins etwa bekommen derzeit im Luzernischen zwei Schneiderinnen zu spüren, die eine neue, moderne Tracht mit Kaschmirrock und Seidenschürze einführen wollen.

Derartige Pläne sorgen für Aufruhr. Denn was eine echte Luzerner Tracht zu sein hat, bestimmen bis ins hinterste Detail klare Richtlinien, die in einem 36-seitigen Katalog der kantonalen Trachtenkommission aufgelistet sind. Mit dieser Sicherheit im Rücken gibt sich Präsidentin Margrith Schnyder denn auch unerbittlich: «Das ist keine Tracht, sondern ein Mischmasch mit Dirndleinschlag. Wir wollen doch keinen Wildwuchs!»

Dieses Bild kann nicht angezeigt werden.