Wer psychisch krank ist, braucht oft eine Spitex-Pflegefachperson. Viele Krankenversicherer erschweren das zunehmend – und das Bundesamt für Gesundheit hält sich vornehm zurück.
Veröffentlicht am 16. Oktober 2023 - 06:00 Uhr
Man solle sich einfach mal vorstellen: Nach einem Oberschenkelhalsbruch wird die Therapie unvermittelt gestoppt, bloss weil die Krankenkasse eine Leistungsüberprüfung vornimmt. «Unvorstellbar, oder?», fragt Nadège Tebiro. Aber: «Bei psychischen Erkrankungen passiert das immer wieder.» Tebiro ist freiberufliche Pflegefachfrau aus Zürich. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Psychiatriepflege und hat zusätzlich ein Diplom als psychologische Beraterin. Was sie in den letzten Monaten erlebt hat, macht sie «rasend vor Wut».
Dazu muss man wissen: Wenn eine Pflegefachperson nach einer ärztlichen Überweisung abklärt, welche psychiatrischen Massnahmen von der Krankenkasse übernommen werden sollen, muss sie eine einschlägige Berufserfahrung von zwei Jahren nachweisen können – wie Nadège Tebiro. Das haben die Krankenversicherer zu überprüfen.