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  • was erfüllt sein muss, damit Sie zu einer Psychotherapeutin gehen können.
  • wonach die Krankenkasse entscheidet, bei welchen Therapeuten sie die Kosten übernimmt.
  • was gilt, falls Ihr Psychotherapeut nicht nach dem neuen Modell arbeitet.
  • wo der Unterschied zwischen der psychologischen und ärztlichen Psychotherapie liegt.

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Wer eine Psychotherapie machen will, kann dafür bei der Hausärztin eine Anordnung holen und wählt dann den Therapeuten. Bei diesem sogenannten Anordnungsmodell zahlt die Krankenkasse die Sitzungen, wenn der Therapeut bestimmte Bedingungen erfüllt. Seit 1. Januar 2023 gilt für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten nur noch das Anordnungsmodell – es löst das Delegationsmodell ab.

Wir sagen, was sich ändert und worauf Hilfesuchende achten müssen, damit sie wegen des Systemwechsels ihre Therapie nicht plötzlich selbst bezahlen müssen.