Viereinhalb Tonnen Filtersteine liegen bereit. Sie müssen in die Baugrube gehievt werden. Ein Routinejob für einen erfahrenen Kranführer. Aber nicht für den Hilfsarbeiter Besim Gashi (Name geändert), der sich an diesem eisigen Morgen im Dezember 1999 darum kümmern soll: Sein Arbeitgeber hat ihn nie am Kran ausgebildet. Als Gashi in die Grube steigt, um den Ablad vorzubereiten, prasselt die schwere Fuhre unvermittelt auf ihn herab. Er erleidet Wirbelverletzungen, dazu kommt eine posttraumatische Belastungsstörung. An eine Arbeit auf dem Bau ist nicht mehr zu denken.

Über 16 Jahre sind seit jenem Ereignis auf einer Baustelle in der Ostschweiz vergangen, und die Sache ist noch immer nicht ausgestanden. Nur die Frontlinie hat sich verschoben: auf die juristische Ebene – Nadelstreifen statt Übergwändli.

Offen ist bis heute, wer die Schuld am Unfall trägt und damit für die Schäden haftet, die Besim Gashi entstanden sind. Damit das vor Gericht geklärt wird, muss Gashi einen Kostenvorschuss von 18'000 Franken zahlen. Geld, das der Vater dreier Söhne in Ausbildung nicht hat und nie haben wird – als Invalider mit halber Rente sowie zwei Minieinkommen von ihm und seiner Frau. Für Gashi ein viel zu hoher «Eintrittspreis», nur um überhaupt klagen zu können. Er fragt: «Wie soll ich denn je zu meinem Recht kommen?»

Opfer soll 46'000 Franken zahlen

In die Bredouille gebracht hat ihn das Urteil des Bezirksgerichts seiner Wohnregion. Es wies die Haftungsklage ab, da Besim Gashi ein «schweres Selbstverschulden» treffe; er habe die Sicherheitsvorschriften missachtet. Als Prozessverlierer soll er dafür insgesamt 46'000 Franken für Verfahrenskosten und Parteientschädigung zahlen.

Gashi erhielt keine unentgeltliche Rechtspflege, und eine Rechtsschutzversicherung hat er auch nicht. Jetzt sitzt er in der Falle. Nur ein Erfolg vor der nächsten Instanz, dem Kantonsgericht, kann noch helfen. Doch er kann nicht klagen, ihm fehlt das Geld. Er müsste einen fünfstelligen Vorschuss leisten – ein Ding der Unmöglichkeit.

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Quelle: Rüdiger Trebels

Inhaltlich rechnet sich Philip Stolkin, der Rechtsanwalt des Verunfallten, gute Chancen aus, in der Berufung das Urteil der Vorinstanz zu korrigieren. Doch zuerst wehrt er sich auf höchster Ebene gegen den Kostenvorschuss, «weil 18'000 Franken weit ausserhalb der finanziellen Reichweite meines Mandanten liegen». In einer im Dezember eingereichten Beschwerde beim Bundesgericht verlangt der Zürcher Geschädigtenanwalt, dass der Vorschuss auf eine erschwingliche Höhe reduziert wird.

Wenn er damit in Lausanne abblitzt, will er die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen. Denn Stolkin geht es um Grundsätzliches: um den Zugang zum Recht, den er in Gefahr sieht. «Wenn trotz guten Erfolgsaussichten die Durchsetzung des materiellen Rechts durch zu hohe Vorschüsse verunmöglicht wird, steht das im Widerspruch zum Gerechtigkeitsgedanken», schreibt er in seiner Beschwerde. Damit werde auch gegen die Bundesverfassung verstossen.

Aus Angst wird weniger prozessiert

Die Bevorschussung der Verfahrenskosten durch den Kläger wird schweizweit seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozessordnung (ZPO) im Jahr 2011 praktiziert. Durch diese und weitere Hürden wird seither, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, weniger prozessiert; im Kanton Zürich zum Beispiel beträgt der Rückgang einen Fünftel.

Mittlerweile häuft sich die Kritik, der Bogen sei überspannt. «Für viele, gerade aus dem Mittelstand, ist das Risiko einer Klage zu gross geworden», sagt Rechtsprofessor Isaak Meier im Interview mit dem Beobachter. Dadurch blieben legitime juristische Ansprüche auf der Strecke.

Hohes Hindernis: Erst zahlen, dann klagen

Die Einführung der neuen Zivilprozessordnung (ZPO) auf Anfang 2011 markiert eine Wende. Seither wird nicht mehr nach 26 kantonalen Regelungen prozessiert, sondern nach schweizweit einheitlichem Muster.

Der unter dem damaligen Justizminister Christoph Blocher ausgearbeitete Vorschlag wurde 2007 und 2008 von National- und Ständerat behandelt. Mit dem Ziel, die Kosten des Staates für die Justiz tief zu halten, nutzte die politische Mehrheit das Gesetzgebungsverfahren dazu, prozesshemmende Instrumente einzubauen.

Dazu gehört insbesondere die Kostenbevorschussung: Damit eine Klage überhaupt zugelassen wird, muss die klagende Partei eine Kaution ans Gericht leisten. Der Vorschuss soll die mutmasslichen Verfahrenskosten decken; diese wiederum orientieren sich am Streitwert. Bereits bei der Debatte im Parlament wurden Befürchtungen laut, mit dieser Prozesshürde würde der Zugang zum Recht beschnitten. Hinzu kommt, dass auch das Prozessrisiko vom Staat auf den Kläger überwälzt wurde: Die neue ZPO sieht vor, dass die siegreiche Partei die Gerichtskosten sowie eine allfällige Entschädigung selber bei der Gegenpartei eintreiben muss. Wenn es dort finanziell jedoch nichts zu holen gibt, kann ein Kläger seinen Fall juristisch zwar gewinnen, muss aber trotzdem draufzahlen.

Dass der Gang vors Gericht so teuer geworden ist, fällt besonders bei Haftungsfällen mit hohen Streitsummen ins Gewicht. Denn daran bemessen sich wesentliche Kostenfaktoren wie Vorfinanzierung oder Parteientschädigung. Das macht die Spiesse vor Gericht erst recht ungleich lang, vor allem in der klassischen Konstellation: hier die klagende Partei, vielfach eine verunfallte Privatperson, dort die Beklagte, oft eine potente Haftpflichtversicherung. Philip Stolkin, in seiner Gilde als Mann der klaren Worte bekannt, spricht gern von «Folterinstrumenten», die die revidierte ZPO mit sich gebracht habe. Mit solchen schlägt sich seine Berufskollegin Cristina Schiavi aktuell in zwei Fällen herum, die exemplarisch dafür stehen, wie die Geschädigten in Verfahren um Schadenersatz am kürzeren Hebel sitzen. Für die Anwältin höchst problematisch: «Die wirtschaftliche Überlegenheit der Versicherungen kann faktisch zur Rechtsverweigerung führen.» 

Wenig Bereitschaft, sich zu einigen

Der erste Fall betrifft Isabel Burri (Name geändert), heute 41, die sich 2005 bei einem Auffahrunfall so schwer verletzte, dass sie seither nicht mehr arbeitsfähig ist. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die «Zürich», leistet jahrelang Akontozahlungen, stellt diese 2012 aber plötzlich ein. Begründung: Nach so langer Zeit sei der – zuvor akzeptierte – direkte Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschäden nicht mehr gegeben.

Anwältin Cristina Schiavi erwirkte ein Gerichtsgutachten. Dieses bestätigte Burris Arbeitsunfähigkeit sowie den angezweifelten Kausalzusammenhang vollumfänglich. Trotzdem zeigte die «Zürich» keine Bereitschaft, aussergerichtlich die Höhe der Entschädigung zu erörtern. Dadurch sah sich die Anwältin zum Prozessieren gezwungen – vorerst mittels einer Teilklage; damit soll grundsätzlich festgestellt werden, wer haftet. Dieses an sich klägerfreundliche Instrument lässt sich in der ZPO jedoch ins Gegenteil verkehren: wenn die Gegenpartei durch eine negative Feststellungsklage verlangt, dass die gesamte Schadensumme eingeklagt wird. Bei Isabel Burri wären das weit über eine Million Franken – ein kaum zu tragendes Risiko. 

Bindendes Gutachten wird abgelehnt

Fall zwei beginnt identisch: Die heute 48-jährige Esther Kuhn (Name geändert) wird nach einem Autounfall 2003 arbeitsunfähig. Wieder zahlt die «Zürich» zuerst, dreht dann den Geldhahn abrupt zu. Erneut wird der Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Körperschäden in Frage gestellt. Als Ausweg aus den schon Jahre andauernden Abklärungen einigen sich Versicherung und Geschädigte auf ein Schiedsgutachten; jede Seite darf dabei Gutachter vorschlagen. Die Spielregeln besagen: Diese Einschätzung gilt. Sie fällt in allen Punkten im Sinn von Esther Kuhn aus – doch die «Zürich» akzeptiert das laut ZPO eigentlich bindende Gutachten nicht. Also muss das Unfallopfer klagen. Als das Handelsgericht Zürich, traditionell auf gütliche Einigungen ausgerichtet, zu Verhandlungsgesprächen bittet, winkt die Versicherung ab: «Wir verzichten.» Das Hickhack geht weiter – solange die Klägerin finanziell Schnauf hat.

Cristina Schiavi betreut seit über 20 Jahren Haftungsfälle. Sie stellt fest: Früher hätten die Versicherer bei derart eindeutigen Sachverhalten schon in der vorprozessualen Abklärung Hand geboten für einen Vergleich. «Heute rentiert es für sie, zu allem Nein zu sagen» – im Wissen darum, dass die finanziellen Risiken manche Kläger früher oder später zur Aufgabe zwingen. «Ist das Ihre Geschäftspolitik?», schrieb Schiavi daher letzten Oktober dem damaligen Verwaltungsratspräsidenten der «Zürich», Tom de Swaan.

«Heute rentiert es für die Versicherungen, zu allem Nein zu sagen.»

Cristina Schiavi, Rechtsanwältin

Eine Antwort hat die aufgebrachte Juristin bis heute nicht erhalten. Deshalb fragte der Beobachter bei der Versicherungsgesellschaft nach. Hat die Bereitschaft, ohne Richterspruch eine Einigung zu finden, abgenommen?

«Nein», sagt «Zürich»-Mediensprecher David Schaffner. Bei beiden Fällen lägen die Positionen so weit auseinander, dass eine einvernehmliche Lösung aussichtslos sei. Generell gelte aber: «Wir verzichten wenn immer möglich auf die Durchführung von Prozessen, weil Kosten und Aufwand für beide Parteien deutlich höher sind als bei aussergerichtlichen Einigungen.» Das unterlegt die «Zürich» mit Zahlen. Sie erledigte im vergangenen Jahr 98'000 Haftungsfälle; nur 35 endeten vor Gericht. Und die Statistik der letzten Jahre zeige: Die Versicherung gewinne in über 75 Prozent der Fälle.

An der Systemkritik von Anwältin Schiavi ändert das nichts. Die neue Prozessordnung biete den Stärkeren zu viel Spielraum, um die Schwächeren finanziell auszuhungern, sagt sie.

Auch die Politiker sind hellhörig geworden: Aufgefordert durch parlamentarische Vorstösse, durchleuchtet das Bundesamt für Justiz die ZPO nach fünf Jahren Praxis auf Mängel. Allfällige Gesetzesanpassungen sind bis Ende 2018 zu erwarten. 

Neues Geschäftsmodell: Private Anbieter finanzieren den Prozess

Weil die finanziellen Hürden für Gerichtsverfahren erhöht wurden, fördert die neue Zivilprozessordnung ein Geschäftsmodell: die kommerzielle Prozessfinanzierung. Im Januar hat das Bundesgericht die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Dienstleistung bestätigt, die sich in der Schweiz erst vor kurzem etabliert hat. Prozessfinanzierungsgesellschaften tragen das Kostenrisiko der klagenden Partei in aussichtsreichen Fällen, in denen keine unentgeltliche Prozessführung gewährt wird und keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Das ermöglicht Klägern die Durchsetzung von Ansprüchen, die sie sonst mangels Reserven gar nicht geltend machen könnten. «Eine Prozessfinanzierung kann helfen, finanzielle Waffengleichheit zu schaffen», sagt Marcel Wegmüller vom führenden Anbieter JuraPlus aus Zürich. Das hat seinen Preis. Die Übernahme der Kostenrisiken erfolgt gegen eine Beteiligung am Prozesserfolg: Sie beträgt im Erfolgsfall in der Regel 30 Prozent des Nettoerlöses. Wenn der Kläger den Prozess verliert, trägt die Gesellschaft alle anfallenden Kosten.

Unter Anwälten ist die gewinnorientierte Finanzierung juristischer Verfahren umstritten. Das sei ein «Geschäft mit der Not der Leute», kritisiert etwa die Anwältin Cristina Schiavi. «Ein Erfolg vor Gericht ist für die Klagenden ja kein Gewinn, sondern der Ausgleich des Schadens, den sie erlitten haben. Davon fast einen Drittel gleich wieder weggeben zu müssen ist fragwürdig.» 

Interview: «Wer prozessiert, muss seinen Ruin in Kauf nehmen»

Selbst für den Mittelstand ist der Gang vor Gericht heute viel zu teuer, sagt Isaak Meier, emeritierter Professor für Zivilprozessrecht der Universität Zürich.

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Quelle: Tanja Demarmels