Die Beraterin von Marie France Bodyline erwischte Beatrice Meyer in einem schwachen Moment. Ohne sich die Sache genau zu überlegen, unterschrieb die Kundin den Vertrag des Schlankheitsinstituts; Kostenpunkt: 3300 Franken. Meyer zahlte sofort.

Noch am gleichen Tag bereute sie den übereilten Entscheid. Sofort kündigte sie den Vertrag mit eingeschriebenem Brief und begründete dies auch rechtlich richtig, nachdem sie sich beim Beobachter-Beratungszentrum informiert hatte.

Doch Marie France Bodyline reagierte negativ. Am Telefon sagte die Firmenvertreterin, ein Ausstieg aus dem Vertrag sei nur mit einem Arztzeugnis möglich, und sie lehnte die Kündigung ab. Nachdem Beatrice Meyer auch mit zwei weiteren Briefen keinen Erfolg gehabt hatte, hakte der Beobachter nach.

Diesmal reagierte Marie France Bodyline korrekt. Das Schlankheitsinstitut sicherte eine Rückerstattung des vollen Betrags zu und entschuldigte sich: «Die Art, wie unsere Filiale das Schreiben von Frau Meyer behandelt hat, entspricht nicht den internen Weisungen. Wir bedauern das lange Hinhalten.»

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