Bei den einen provoziert es Naserümpfen, bei den anderen Bewunderung: das Tattoo. Wer sich solchen Hautschmuck stechen lassen möchte, sollte sich vorher gut informieren. Denn späte Reue über ein misslungenes oder ungeschickt platziertes Tattoo hat einen hohen Preis.

Durch das Tätowieren entsteht eine oberflächliche Wunde auf der Haut. Wie bei jeder Wunde besteht die Gefahr einer Infektion, schlimmstenfalls mit Aids oder Hepatitis B und C. Darum ist die Hygiene eines Studios das A und O. Die Mitglieder des Schweizerischen Verbands der Berufstätowierer (VST) verpflichten sich zur Einhaltung von strikten Hygienevorschriften, das ohne Voranmeldung durch die unabhängige Firma Eyeco kontrolliert wird. In den Verband werden nur Personen aufgenommen, die die hygienischen Anforderungen erfüllen.

Wer nicht schon vorher ein bestimmtes Motiv im Kopf hat, findet zahlreiche Quellen zur Inspiration: In den Studios liegen Fotoalben und Bücher auf. An so genannten Tattoo-Conventions (Treffen von verschiedenen Tätowierern, die ihr Handwerk vor Ort zeigen) kann man gute Anregungen sammeln - oder man kauft sich eine Tattoo-Zeitschrift am Kiosk. Bevor man sich unter die Nadel legt, sollte man verschiedene Studios anschauen, um vergleichen zu können. Schliesslich will auch die Platzierung wohlüberlegt sein: Die in der Jugend am Unterarm hippe Tätowierung kann sich später im Berufsleben nachteilig auswirken.

Die halbe Miete für eine schöne Tätowierung ist die Pflege nach dem Stechen:

 

  • Mindestens zwei, noch besser vier Wochen direkte Sonne oder Solarium meiden.
     
  • Mehrmals täglich eine dünne Schicht Wund- und Heilsalbe auftragen.
     
  • Auf Sauna, Chlor- und Salzwasser sowie Badewanne während rund 14 Tagen verzichten. Duschen ist ganz gewöhnlich möglich, danach eincremen.
     
  • Niemals an der Oberfläche kratzen oder knibbeln, auch wenn sich die oberste Hautschicht ablöst und dabei ein leichter Juckreiz entsteht. Sonst könnte das Tattoo nachher Löcher im Motiv aufweisen.


Nach rund drei Wochen ist der Heilungsprozess abgeschlossen, und es muss nichts Besonderes mehr beachtet werden.

Und was ist mit Minderjährigen?

Eltern sind oft wenig über den Tattoowunsch ihrer Kinder begeistert und verbieten es. Zu Recht? Grundsätzlich sind Kinder unter 18 Jahren nicht allein handlungsfähig und benötigen die Einwilligung der Eltern, um Verträge abzuschliessen. Ist ein Kind jedoch urteilsfähig - was bereits ab etwa 14 Jahren möglich ist -, kann es höchstpersönliche Rechte selber ausüben. Das sind Rechte, die eng mit der Persönlichkeit verbunden sind, wie zum Beispiel Eingriffe am eigenen Körper. Lässt sich das Tattoo mit dem Taschengeld oder Lehrlingslohn bezahlen, darf der Jugendliche also selber entscheiden. Ungeachtet der rechtlichen Lage verlangen die Mitglieder des VST in jedem Fall eine schriftliche Einwilligung der Eltern, wenn der Kunde noch minderjährig ist.

Eine Tattoo-Entfernung ist teuer und schmerzhaft

Mit modernen Pigmentlasern ist es möglich, sich wieder von einer Tätowierung zu trennen. Wer jedoch schon im Voraus an eine spätere Entfernung denkt, sollte besser die Finger von Tattoos lassen, denn der Preis dafür ist in mehrfacher Hinsicht hoch: Die Behandlung ist schmerzhaft, erstreckt sich über Monate und belastet das Portemonnaie schnell mal mit ein paar tausend Franken. Auch bleiben immer gewisse Spuren zurück, im schlimmsten Fall Narben. Die Möglichkeit des nachträglichen Entfernens ist also stets nur eine Notlösung und kein Freibrief für unüberlegte Spontanaktionen.