Im Oktober berichtete der Beobachter über Leitungen, die ohne das Einverständnis der Landbesitzer verlegt wurden (siehe Artikel zum Thema «Cablecom: Kabelsalat»). Die Kabelnetzbetreiberin spielte das Problem damals herunter und gelobte Besserung.

Dennoch brauchen die betroffenen Grundeigentümer im Umgang mit der Cablecom weiter Geduld und Nerven. So Werner Portmann aus Oberengstringen ZH: Im November 2004 erkundigte er sich nach einer Entschädigung für den Verteilerkasten in seinem Garten. Die Reaktion war knapp: «Es ist unsererseits nicht üblich, Entschädigungen dafür zu entrichten.» Ende Dezember wies Portmann – selber Cablecom-Kunde – darauf hin, dass kein Dienstbarkeitsvertrag existiere, und er bat die Firma, ihm einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Daraufhin herrschte Funkstille. Im Januar und im März 2005 hakte er nach – keine Reaktion. «Ein arrogantes Verhalten», so Portmann.

Erst als sich der Beobachter einschaltete, erklärte Cablecom-Sprecher Stefan Hackh die Angelegenheit als «Versehen» und kündigte Massnahmen an. Inzwischen wurde eine Lösung gefunden. Fazit: Lang sind die Leitungen nicht nur in fremden Gärten, sondern auch bei der Cablecom selbst.