Christine Schorr erfüllte sich mit dem VW Beetle einen Traum. Ein Cabriolet, weisser Lack, schwarzes Dach, «das hatte ich mir schon immer gewünscht», sagt die 59-Jährige aus Gretzenbach SO. Bei der Garage Auto Schmerikon wurde sie fündig. Den Preis von 20'704 Franken konnte sie nur in Raten bezahlen. So schloss sie bei Leaseforce einen «Easykauf-Vertrag» ab. 

In der Steuererklärung zog sie die Zinsen ab. Doch das Steueramt des Kantons Solothurn lehnte den Abzug ab Steuererklärung Das können Sie abziehen . Es handle sich um einen leasingähnlichen Vertrag, bei dem der Mietcharakter überwiege. Das Auto sei Eigentum des Leasinggebers, deshalb könne man die Raten nicht von der Steuer absetzen. Das gehe nur, wenn das Auto vom ersten Tag an Eigentum des Käufers wäre. Das sei hier nicht der Fall.

Unvollständiger Vertrag

Leaseforce gibt sich gegenüber Christine Schorr überrascht über die Einschätzung. Es sei ihr kein Fall bekannt, in dem der versprochene Steuerabzug nicht möglich gewesen sei. Fragen des Beobachters zum konkreten Fall wollte die Firma wegen des Datenschutzes nicht beantworten.

Ob es sich eher um einen Leasing - oder einen Kreditvertrag handle, sei nur aufgrund des vorliegenden Vertrags nicht entscheidbar, sagt Julia Gubler vom Beobachter-Beratungszentrum. Der Vertrag sei rechtlich unvollständig. 

Die Eigentumsverhältnisse seien darin nicht geklärt. Christine Schorr hat Pech. Das Versprechen, mit dem Leaseforce wirbt, hat sich in Luft aufgelöst. Sie konnte keine Steuerabzüge machen. Immerhin ist die Eigentumsfrage inzwischen geklärt – sie hat das Auto abbezahlt.

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