Verführerisch formuliert die Peugeot-Leasingwerbung: «Fahren ist wichtiger als Besitzen.» Das mag stimmen, doch nur so lange, wie das Auto und der Rubel rollen. Denn Leasingverträge können sich in Bremsklötze verwandeln, wenn nicht alles nach Plan läuft. Dies wurde mit dem neuen Leasingrecht, das seit Anfang 2003 in Kraft ist, noch verstärkt: Es erlaubt den Leasingfirmen nämlich, die Leasingraten rückwirkend zu erhöhen, wenn der Kunde vorzeitig kündigt.

Wie teuer der Ausstieg werden kann, zeigt das Beispiel einer Hochbauzeichnerin aus Bern. Sie leaste im Frühling 2003 einen Ford im Wert von rund 46'000 Franken. Dank einer hohen Akontozahlung und einer langen Vertragsdauer sah die Monatsrate verkraftbar aus. Doch zusammen mit den weiteren Autokosten konnte die Bernerin die 590 Franken schon bald nicht mehr zahlen. Nach einem halben Jahr gab sie das Auto der Leasingfirma zurück. Die präsentierte ihr eine gepfefferte «Schlussabrechnung gemäss Vertrag»: Wegen der kürzeren Laufzeit erhöhte sich die Rate von 590 auf fast 2700 Franken pro Monat. Das halbe Ford-Jahr kostete somit 16'100 Franken.

In einem zweiten Fall, der dem Beobachter bekannt ist, wurde ein VW Beetle für 382 Franken monatlich geleast. Geldprobleme zwangen den Leasingnehmer, das Auto nach sechs Monaten zurückzugeben. Das führte zu einer neuen Berechnung der Rate: 1200 Franken verlangte die Leasingfirma nun rückwirkend pro Monat gemäss Vertrag. Der Preis für ein halbes Jahr Beetle-Leasing: 7200 Franken.

Lange Vertragsdauer problematisch
«Der Wertverlust des Autos geht bei vorzeitiger Kündigung zulasten des Kunden», sagt Christian Jordi, Finanzdirektor der PSA Finance SA, der Leasinggesellschaft von Peugeot und Citroën. Die neue Rechtslage führt zu einer widersinnigen Situation: Wer aus finanziellen Gründen vorzeitig aus einem Leasingvertrag aussteigen muss, kann das finanziell nicht verkraften – die Ausstiegskosten sind zu hoch.

Ein vorzeitiger Ausstieg kann daher unerwartet zum grossen Problem werden, weil Leasingverträge relativ lange dauern. «Branchenweit dauern Leasingverträge durchschnittlich 45 Monate», sagt Lydia Saxer, Direktorin der GE Capital Bank. Eine lange Zeit, während der die Leasingnehmerin gebunden bleibt – sowohl an die fixen monatlichen Leasingraten wie an alle Autofolgekosten. Sie kann je nach Vertrag auf drei, vier, manchmal gar fünf Jahre hinaus nicht flexibel reagieren, wenn ihr Einkommen sinkt oder wenn sich – etwa durch Familiengründung, Weiterbildung, Krankheit oder Scheidung – ihr Budget empfindlich verändert.

Doch nicht nur die neue Rechtslage, sondern auch das Kleingedruckte in den Verträgen kann Leasingnehmende tüchtig ausbremsen. Der Beobachter hat die Vertragsbestimmungen von neun Leasingfirmen genauer angesehen. Hier weitere Nachteile:

  • Kein Eigentum: Viele Leasingnehmer meinen, das geleaste Auto gehöre ihnen; «dann verkaufe ich das Auto halt, wenns Probleme gibt», sagen sie sich. Oder sie leihen es grosszügig im Kollegenkreis aus – gerade so, als ob sie darüber bestimmen könnten. Doch damit liegen sie falsch. Leasing heisst bloss «Überlassung zum Gebrauch». In den Leasingverträgen steht denn auch unmissverständlich: «Das Fahrzeug bleibt während der ganzen Dauer und auch nach Beendigung des Leasingvertrags Eigentum der Leasingfirma, die allein darüber verfügungsberechtigt ist.» Zudem untersagen viele Firmen wie die Credit Suisse «jede Überlassung an Dritte».


Auch nach Ablauf des Vertrags gibt es «kein Recht, das Fahrzeug zu erwerben», wie es zum Beispiel die Amag formuliert. Ist im Vertrag ein so genannter Restwert notiert, dient dieser lediglich «zur Information» und bedeutet nicht, dass das Auto am Schluss zu diesem Preis übernommen werden kann.

  • Höhere effektive Kosten: Von der Leasingrate darf man sich nicht blenden lassen, denn mit ihr ist nur ein (kleiner) Teil der Autokosten bezahlt. Zu den effektiven Kosten hinzu kommen die Prämien für die Vollkaskoversicherung, die in den Verträgen vorgeschrieben ist: «Der Leasingnehmer schliesst für die Vertragsdauer eine Vollkaskoversicherung ab», notiert zum Beispiel die GE Capital. Weiter kommen Steuern, Haftpflichtversicherung, Benzin, Pneus, eventuell der Parkplatz und vor allem sämtliche Service- und Reparaturkosten dazu.


Diese Unterhaltskosten sind nicht zu unterschätzen, denn die Leasingfirmen machen auch hier Vorschriften. Beispiel GMAC, die Leasingfirma von Opel: «Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Leasingfahrzeug sorgfältig zu fahren, gewissenhaft zu pflegen, einwandfrei zu unterhalten und reparieren zu lassen. Wartungs- und Servicevorschriften sind genau zu befolgen. Reparaturen und Garantiearbeiten dürfen nur beim Lieferanten oder einer offiziellen Vertretung der Marke des Leasingfahrzeugs ausgeführt werden.»

Damit hat eine Leasingnehmerin deutlich weniger Spielraum als eine Eigentümerin. «Wer least, ist in die ganze Wartungskette des Autoherstellers und Garagisten eingebunden und kann nicht sparen», sagt Beat Wyrsch vom Touring-Club der Schweiz und ergänzt: «Eigentlich ist Leasing nur geeignet für gut verdienende Autofahrer.»

  • Zahlen, auch wenn das Auto in der Garage steht: «Die Leasingrate ist auch dann geschuldet, wenn das Fahrzeug wegen Garantie-, Reparatur-, Wartungsarbeiten oder anderen Gründen nicht benützt werden kann.» Eine solche Bestimmung enthalten alle durchgesehenen Leasingverträge. Das bedeutet Pech für alle Leasingnehmenden, die ein Montagsauto erwischt haben. Sie zahlen weiter Leasingraten, auch wenn das Auto immer wieder in der Garage steht.


Immerhin sagen etliche Leasingfirmen, dass sie bei solchen Problemautos bereit sind, den Leasingnehmer zu unterstützen. So zum Beispiel GE Capital, Credit Suisse oder Amag. Multilease hat nach eigenen Angaben auch schon mal die Leasingrate gestoppt, die PSA sucht eine Lösung «ohne finanzielle Einbusse für den Kunden». Auf jeden Fall empfiehlt es sich, bei solchen Schwierigkeiten die Leasingfirma sofort zu informieren und eine rasche Lösung zu verlangen.

Leasingvertrag: Darauf ist zu achten

  • Das Kleingedruckte in Leasingverträgen ist im Durchschnitt vier Seiten lang. Nehmen Sie sich dennoch Zeit, den Vertrag in Ruhe durchzulesen.

  • Im Durchschnitt legen Neuwagenfahrer 16'200 Kilometer jährlich zurück. Vereinbaren Sie in Ihrem Leasingvertrag eine realistische Jahreskilometerzahl, denn Mehrkilometer sind teuer.

  • Vergleichen Sie nicht nur die Raten verschiedener Leasinganbieter, sondern auch die Gesamtleasingkosten mit dem Barkauf. Dieser ist immer günstiger als Leasing.

  • Wenn Ihnen der Garagist mündlich eine Autoübernahme bei Vertragsende zusichert, sollten Sie das unbedingt auf dem Leasingvertrag notieren. Nur so lässt sich das auch einfordern.

  • Lassen Sie bei Vertragsende das Auto von einer unabhängigen Fachstelle prüfen, bevor Sie es abgeben. So können Sie sich gegen ungerechtfertigte Instandstellungskosten wappnen.

  • Kontrollieren Sie, ob die Kaution in der Schlussabrechnung abgezogen ist.

  • Versuchen Sie einen Nachfolger für Ihren Leasingvertrag zu finden, wenn Sie vorzeitig aussteigen möchten.