Das Kantonale Labor Basel-Stadt hat 26 UV-härtende und Gel-Nagellacke auf ihre Inhaltsstoffe untersucht. Die Produkte stammten aus Warenhäusern, Parfümerien oder Drogerien, von Grossisten sowie aus Internetshops und Nagelstudios in den Kantonen Aargau und Basel-Stadt.

24 Lacke wurden beanstandet, 21 erhielten wegen verbotener Inhaltsstoffe oder Grenzwertüberschreitungen ein Anwendungsverbot. Unter anderem wurden 46 nicht deklarierte Farbstoffe gefunden, von denen alle bis auf einen unerlaubt sind. 

In drei Proben wurden sogar Nitrosamine gefunden. Besonders schlecht schnitt ein Lack aus tschechischer Produktion ab. Statt der maximal erlaubten 20 Mikrogramm pro Kilo enthielt er 3130 Mikrogramm der krebserregenden Substanz.

«Bei Produkten für den gewerblichen Einsatz sind teils höhere Konzentrationen und andere Stoffe erlaubt, weil man davon ausgeht, dass ein Profi Nägel treffsicherer anmalt als eine Privatperson, die das Produkt versehentlich auch mal auf die Nagelhaut aufträgt», sagt Urs Hauri vom kantonalen Labor Basel-Stadt. Das kann unter Umständen zu allergischen Reaktionen führen. 

Warnhinweise fehlen viel zu oft

Das Problem sei, dass Profi-Nagellacke auch für Private problemlos erhältlich sind. «So manche Kundin erwartet von Profi-Lacken eine bessere Qualität, ist sich aber nicht bewusst, dass die Produkte mit gutem Grund nur für den gewerblichen Gebrauch gedacht sind», sagt Hauri. Bei 15 der untersuchten Lacke fehlte der entsprechende vorgeschriebene Warnhinweis.

Welche der 26 Lacke beanstandet wurden, darf Urs Hauri nicht sagen und verweist auf das Lebensmittelgesetz: Gemäss Artikel 56 unterstehen die Angestellten der Kantonalen Labors der Schweigepflicht, es sei denn, es wird nicht nur ein Anwendungsverbot ausgesprochen, sondern ein Rückruf verfügt. 

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