Als sich Christine Raymann an der Messe Expo in Rapperswil-Jona die Vorzüge von Dampfsaugern erklären liess, tat sie dies mit einer bestimmten Absicht: Wie kann ich meine geerbten Orientteppiche am besten reinigen? Am Stand der Arboner TC Handels AG meinte sie fündig geworden zu sein. «Unser Dampfsauggerät reinigt viel besser und schonender als jede professionelle Teppichreinigung», versprach der Verkäufer und demonstrierte es auf speziell präparierten Teppichböden. Christine Raymann hakte mehrmals nach, ob dies wirklich auch für wertvolle Orientteppiche gelte, was ihr jedes Mal versichert wurde.

Schliesslich bestellte sie den 3000 Franken teuren «Top-Clean Junior», in der Meinung, eine gute Investition zu tätigen, denn eine professionelle Reinigung im Fachgeschäft kostet jeweils mindestens 750 Franken pro Teppich. «Ein Messe-Sonderpreis! Normalerweise würde das Gerät 3800 Franken kosten», lockte der Verkäufer – dabei verkauft die TC Handels AG ausschliesslich an Messen, derzeit an der Olma in St. Gallen und praktisch immer mit einem entsprechenden «Rabatt». Das Gleiche gilt für «Easy Clean»: rechtlich eine andere Firma, aber an derselben Adresse, mit denselben Verantwortlichen und sehr ähnlichen Produkten.

Teppiche können sich verfärben

Raymann bereut die Bestellung inzwischen und hat die Annahme verweigert. Fachleute raten ihr, Orientteppiche auf keinen Fall heissem Dampf auszusetzen. Die Teppichoberfläche sehe nachher zwar sauberer aus, sagt René Narr, Mitinhaber des Orientteppich-Spezialisten Vidal in Zürich, «aber weil Wolle Feuchtigkeit aufnimmt und man das Gerät nur mit reduzierter Saugleistung verwenden darf, verfestigt sich der Schmutz einfach in den tieferen Teppichschichten». Die hohen Dampftemperaturen von bis zu 100 Grad seien für Wolle und Seide gänzlich ungeeignet. Bei einer professionellen Reinigung sei das Wasser maximal 35 Grad warm. Sei das Wasser zu heiss, könne sich der Teppich verfärben. Das zu korrigieren werde teuer.

Deshalb will Raymann den Kaufvertrag rückgängig machen, denn das Gerät erfülle den versprochenen Zweck nicht. Doch damit beisst sie auf Granit. Weil Dreck und Wasser gleich wieder abgesaugt würden, könne es nicht zu Verklumpungen kommen, behauptet die TC Handels AG. Ausserdem habe der Verkäufer gar nicht wissen können, dass Raymann das Gerät für Orientteppiche statt für normale Teppiche verwenden wolle, argumentiert die Firma. Falsch! Raymann hat drei Zeugen, die beim Verkaufsgespräch dabei waren und schriftlich bestätigen, dass der Verkäufer der Kundin mehrmals exakt diesen Verwendungszweck zusicherte. Jetzt droht die Firma mit Betreibung.

Dampf schädigt Parkett

Auch Hans-Peter Sutter aus Erlach BE ärgert sich. Als er letztes Jahr an der Olma am Stand der TC Handels AG vorbeiging, fragte ihn der Verkäufer, was er mit dem eben gekauften Wischmob wolle. Den 110 Quadratmeter grossen Parkettboden reinigen, antwortete Sutter. Eine gute Stunde später hatte ihm der Verkäufer einen 4200 Franken teuren Dampfsauger aufgeschwatzt. Kaum zu Hause, fand Sutter heraus, dass das Gerät für diesen Zweck wohl nicht taugt. Der Schweizer Parkettleger-Verband etwa hält klipp und klar fest: «Auf keinen Fall das Parkett mit einem Dampfreiniger behandeln.» Der heisse Dampf könne in feinste Ritzen eindringen und das Holz aufquellen lassen. «Bei fachgerechter Handhabung sind uns keine Schäden bekannt – und wir vertreiben das Gerät immerhin seit zwölf Jahren», sagt Sonja Krüger, Verwaltungsrätin der TC Handels AG.

Gerät völlig überteuert

Auch in Sutters Fall rückte die Firma nicht von ihrer Forderung ab. Hans-Peter Sutter wehrte sich erfolglos gegen die Betreibung und musste das Gerät bezahlen – es steht jetzt unbenutzt im Keller.

Das Gerät kann für normale Teppiche, Fliesenböden oder für andere Reinigungszwecke durchaus geeignet sein. Aber die TC Handels AG verkauft es viel zu teuer. Bei Fust gibt es das identische Gerät unter einer anderen Bezeichnung für den halben Preis, Umtauschrecht inklusive. Einige Zubehörteile seien bei Fust aus Kunststoff, in ihrer Version aber verchromt, sagt dazu Sonja Krüger.

Kein Rücktrittsrecht bei Messekäufen

Entgegen der landläufigen Meinung können Käufe an Messen nicht einfach rückgängig gemacht werden. Das Haustürgesetz räumt nur bei Verträgen, die man unter der Haustür oder auf öffentlichem Grund abschliesst, ein siebentägiges Widerrufsrecht ein. Messekäufe sind davon ausdrücklich ausgenommen, weil der sogenannte Überrumpelungseffekt fehle: Es sei klar, dass es an solchen Veranstaltungen hauptsächlich um den Verkauf von Waren und Dienstleistungen gehe. Natürlich kann man einen Anbieter immer anfragen, ob er bereit ist, den Kauf rückgängig zu machen, aber man ist dabei auf sein Entgegenkommen angewiesen. Besser lässt man sich an Messen nicht von den Versprechungen zungenfertiger Verkäufer und angeblichen Messerabatten blenden. Ist man unsicher, lässt man sich im Vertrag zusätzlich eine Widerrufsfrist bestätigen.