Der Mann an der Beobachter-Hotline atmet schwer: «Was? Ich habe tatsächlich keine Chance, mein Geld zurückzubekommen?»

Vor einigen Tagen hatte er Besuch aus der Türkei. Ob er mit dem vor fünf Jahren gekauften Teppich zufrieden sei, fragten ihn die zwei unbekannten Herren. Ja, er sei noch immer eine schöne Ferienerinnerung. Ein Wort gab das andere – und kurz darauf tranken die Besucher in der Stube mit dem Gastgeber Kaffee.

In freundschaftlicher Stimmung kamen die türkischen Herren auf ihre Geschäfte zu sprechen. Sie hätten grössere Warenposten im Wiener Zollfreilager eingelagert. Sie könnten die Teppiche aber wegen eines Liquiditätsengpasses nicht auslösen. Ob der Gastgeber nicht kurzfristig mit einem Geldbetrag aushelfen könne? Als Garantie wollten sie wertvolle Teppiche zurücklassen, die sie bei der Rückzahlung des geliehenen Geldbetrags wieder mitnähmen.

Der gutgläubige Gastgeber gab ihnen 20'000 Franken bar in die Hand und nahm die als Pfand angebotenen Teppiche in Verwahrung. Erst als sich niemand mehr meldete, schöpfte er Verdacht. Zu spät: Das Geld ist mit grösster Wahrscheinlichkeit verloren. Bleibt nur noch eine Strafanzeige gegen Unbekannt.

Die Geschichte ist nicht neu. Dennoch ereignet sie sich laufend, wie Anfragen an den Beobachter-Beratungsdienst zeigen. Das Vorgehen ist immer gleich. Zuerst erfolgt ein telefonischer Kontakt mit Bezug auf angenehme Ferienerinnerungen. Anschliessend wird ein Rendez-vous vereinbart. Beim Besuch legen die fliegenden Händler manchmal sogar Rechnungskopien des Ferieneinkaufs vor.

Dann wird’s geschäftlich. Entweder bieten die Händler Teppiche wegen dringenden Geldbedarfs direkt zum Verkauf an – angeblich zu Schleuderpreisen. Oder sie bitten um ein kurzfristiges Darlehen, weil sie beispielsweise wegen akuter Geldknappheit die Zollgebühren für eine Ausstellung nicht bezahlen können. Oder weil sich ein kranker Vater eiligst einer Operation unterziehen muss.

Welches Argument auch immer vorgebracht wird: Immer lassen die Händler angeblich wertvolle Teppiche als Sicherheit zurück. Diese erweisen sich jedoch bei einer späteren Expertise meist als nicht annähernd so wertvoll wie der geliehene oder bezahlte Geldbetrag.

Handel mit Touristenadressen
Gemäss Recherchen der Schweizerischen Interessengemeinschaft Sauberer Orientteppichhandel (IGOT) werden Adressen und sogar Rechnungskopien von Reisenden, die in den Ferien einen Teppich gekauft haben, international gehandelt:

Für türkische Vertragsabschlüsse gibt es offenbar eine Zentrale im deutschen Karlsruhe; für Ferienkäufe in Marokko oder Tunesien laufen die Fäden in Frankreich zusammen.

Die Händler, die die Leute zu Hause aufsuchen, haben mit den Verkaufsgeschäften an den Feriendestinationen in der Regel nichts zu tun. Sie kaufen die Adressen und verstehen es, geschickt an Ferienerinnerungen anzuknüpfen und mit Hilfe der Vertragskopien das Vertrauen der Leute zu erschwindeln.

Kritische Distanz empfiehlt sich auch gegenüber verlockenden Teppichangeboten in den Ferien. Vor allem wenn die Verkäufer im Laden oder in der Teppichknüpferei Verkaufsshows bieten. Musik, Tee und prachtvoll wirkende Teppiche erzeugen eine 1001-Nacht-Märchenstimmung, bei der manche Reisende vom grossen Schnäppchen zu träumen beginnen.

Derweil bleiben die Händler beim coolen Business: Sie verhandeln auf deutsch, legen deutsche Kaufverträge und Dankesschreiben von früheren Käuferinnen und Käufern aus der Schweiz vor. Sie kennen das schweizerische Preisniveau und sogar hiesige Anbieter: Mit «schöner als bei Möbel Pfister» lockte zum Beispiel ein Händler in einem tunesischen Suk Schweizer Kundschaft ins Geschäft.

Viele zahlen zuviel
Serge Zehntner, Präsident der IGOT und seit zwanzig Jahren im Metier, erinnert sich nur an einen einzigen Fall, bei dem ein Käufer am Ferienort tatsächlich vorteilhaft einkaufte. In allen anderen Fällen lagen die bezahlten Preise auf Schweizer Niveau – oder die Teppiche waren überzahlt.

Die wenigsten Käuferinnen und Käufer verfügen über die Fachkenntnisse, um Preis und Qualität eines Teppichs beurteilen zu können. Aber es gibt eine Reihe von (vertraglichen) Vorsichtsmassnahmen, um sich abzusichern.

«Ein Teppichkauf in den Ferien sollte den Charakter eines herkömmlichen Souvenirkaufs behalten und 200 bis 300 Franken nicht übersteigen», rät Teppichfachmann Serge Zehntner. So sparen sich Reisende auch Probleme am Schweizer Zoll. Denn pro Person dürfen Souvenirs im Wert von maximal 250 Franken zollfrei einführt werden. Was darüberliegt, muss deklariert und verzollt werden.

Tipps zum Teppichkauf im Ausland
  • Achten Sie darauf, dass auf dem Vertrag der Preis notiert ist. Auch sollten die genaue Herkunft des Teppichs, die Masse, die Bezeichnung des Flormaterials (nicht als Abkürzung), die Knotendichte und das Alter vermerkt sein.
     
  • Halten Sie mündliche Zusagen des Verkäufers schriftlich auf dem Verkaufsvertrag fest.
     
  • Verlangen Sie, dass der Kaufvertrag mit einem Rücktrittsrecht ergänzt wird. Zum Beispiel: «Der Vertrag kann innert zehn Tagen nach Ankunft in der Schweiz widerrufen werden.» Senden Sie eine allfällige Kündigung eingeschrieben.
     
  • Ergänzen können Sie im Vertrag Ihren Wohnort als Gerichtsstand: «Auf diesen Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist XY, Schweiz.»
     
  • Nehmen Sie Portemonnaie oder Kreditkarte erst zur Hand, wenn die vertraglichen Ergänzungen schriftlich festgehalten sind.
     
  • Leisten Sie nur eine geringe Anzahlung. Denn bei Schwierigkeiten ist sie in der Regel verloren.
     
  • Bestehen Sie darauf, den Teppich vor der Bezahlung des Restbetrags zu begutachten, wenn er in der Schweiz eintrifft. Eventuell lohnt es sich, eine Fachperson beizuziehen.
     
  • Machen Sie die Seidenprobe: Ziehen Sie aus der Rückseite des Teppichs einen kleinen Knoten heraus, und verbrennen Sie ihn. Riecht es nach verbranntem Haar, ist es Seide. Riecht es nach verbranntem Papier, handelt es sich um Kunstseide.