Ein verlorener Schlüssel zählt zu den ärgerlichsten Vorkommnissen im Alltag. Dafür gibt es eine praktische Dienstleistung: Schlüsselfundmarken.

Wer einen Schlüsselbund mit einer solchen Marke findet, kann diesen in jeden Briefkasten werfen. Anschliessend leitet die Post den Schlüsselbund an die entsprechende Schlüsselfundfirma weiter, welche ihn wiederum an den Besitzer zurücksendet.

Da die Nachfrage nach einem solchen Service gross ist, haben viele Unternehmen das Geschäftsmodell für sich entdeckt – und bearbeiten es zum Teil mit dreisten Methoden.

Die jüngste Masche ist besonders frech. Etliche Beobachter-Abonnenten, die einen Schlüsselfundservice nutzen, erhielten in den vergangenen Wochen Anrufe, ob sie ihren Vertrag für den Schlüsselfundservice verlängern wollen. Die Überraschung folgte einige Tage später per Post: Nicht der bekannte Service meldete sich, sondern die bis dahin unbekannte Firma We-Find. Sie schickte eine schriftliche Empfangsbestätigung über einen angeblichen Vertragsabschluss – samt mitgelieferter Fundmarke und der Ankündigung einer Rechnung über 120 Franken.

We-Find wirbt also mit falschen Informationen an. Wie die Firma an die Namen der bei unterschiedlichen Schlüsselfunddienst-Anbietern angemeldeten Kunden kommt, ist unklar. Auch wer hinter We-Find steckt, lässt sich nicht sagen. Es existiert zwar eine Website und ein dazugehöriges Facebook-Profil – allerdings ohne Angaben zu Verantwortlichen und AGB. Im per Post verschickten Schreiben sind ebenfalls lediglich eine E-Mail-Adresse und ein Postfach in Berlin als Kontaktmöglichkeit angegeben.

Auf Anfrage des Beobachters um eine Stellungnahme antwortet We-Find wie folgt: «Jede Bestellung wird auf die Richtigkeit überprüft. Bestehen Zweifel, dass der Kunde etwas missverstanden hat, wird dieser nochmals kontaktiert. Kunden werden nicht mit falschen Informationen geworben. Die betroffenen Personen dürfen sich gerne bei uns melden.»

Der Brief von We-Find
Quelle: Thinkstock Kollektion
Was kann man dagegen unternehmen?

Wer Opfer dieser Masche geworden ist, kann sich wehren. «Falsche Angaben beim Anwerben machen die telefonische Zusage unverbindlich», sagt Beobachter-Expertin Doris Huber. Am besten teilt man das We-Find kurz mit und schickt auch gleich die Marke zurück. Eine Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden. Wer nach korrekter Information dem Angebot zugestimmt und somit einen Vertrag abgeschlossen hat, dies nun aber bereut, kann gestützt auf das sogenannte Haustürgesetz widerrufen, indem er We-Find in Berlin einen entsprechenden eingeschriebenen Brief schickt. Auch in diesem Fall muss man selbstverständlich nichts zahlen. 

Update vom 18. Juli 2016

Beobachter-Leser haben uns darauf hingewiesen, dass sie eingeschriebene Briefe an We-Find in Berlin mit dem Vermerk «nicht zustellbar» zurückerhalten haben. Neuerdings sollen zudem die We-Find-Rechnungen über die Schaffhauser Burg Inkasso AG versandt werden, von wo die eingeschriebenen Antwortbriefe aber ebenfalls an die Absender zurückgeschickt würden.

Das Beobachter-Beratungszentrum rät deshalb: Wenn die eingeschriebenen Briefe an diese beiden Stellen unbeantwortet wieder beim Absender landen, unternimmt man vorderhand am besten nichts mehr weiter. Erst bei einer allfälligen, aber unwahrscheinlichen Betreibung sollte man wieder aktiv werden – und Rechtsvorschlag erheben (mehr Infos dazu im Merkblatt bei Guider, siehe unten).

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Checklisten und Merkblätter zu Betreibung bei Guider

Betreibungen können einstweilen sehr mühsam und das Verfahren harzig sein. Beobachter-Abonnenten können sich mit Checklisten und Merkblättern ein genaues Bild über den Ablauf von Betreibungen machen. Sie erfahren, wie Gläubiger zu ihrem Geld kommen und welche Schutzmechanismen Schuldner zur Verfügung stehen.