Dass die Schlüsselfundmarken der Firma ID-Find in Bern 99 Franken kosten, ist kein Zufall. Denn das Widerrufsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften, wozu grundsätzlich auch Verkäufe per Telefon gehören, gilt erst ab 100 Franken.

Doch keine so tolle Sache

Aber selbst wenn dieser Mindestbetrag erreicht ist, verweigert ID-Find den Widerruf, wie der Fall von Beobachter-Leser Norbert Nesseler aus dem Kanton Aargau zeigt. Er hat gleich zwei Schlüsselsets für insgesamt 198 Franken bestellt, nachdem ID-Find ihm als bestehendem Kunden ein Treuegeschenk angeboten hatte.

Als Nesseler feststellte, dass er gar nicht Kunde war, schickte er die Fundmarken sofort zurück. ID-Find lehnte die Rücknahme mit dem Argument ab, der Mindestbetrag von 100 Franken sei nicht erreicht: Sämtliche Rechnungen und Mahnungen für die zwei Sets wurden von der Firma denn auch in separaten Briefen verschickt.

Mit diesem Vorgehen kann ID-Find das gesetzliche Widerrufsrecht aber nicht umgehen. Massgebend ist der Gesamtbetrag der Bestellung, die im Rahmen des Telefonverkaufs erfolgte.

Doch ID-Find versandte Mahnungen und beauftragte gar das Inkassobüro Debitors mit dem Eintreiben des Gesamtbetrags. Angesichts der klaren Rechtslage muss Nesseler nichts befürchten; der Ärger aber bleibt.