«Sie können sich schon jetzt als stolzer Besitzer von 4300 Franken betrachten» – so oder ähnlich formulierte Schreiben verschickte der Garantie-Versand in Kreuzlingen TG an Abertausende, und zwar persönlich adressiert.

Um den Gewinn zu bekommen, müsse man nur etwas aus dem Versandkatalog bestellen oder einen «Unkostenbeitrag» von zehn Franken einzahlen, gaukelt der Text vor. Manchmal wird statt Bargeld auch ein Luxusauto, ein Fernseher oder eine Küchenmaschine versprochen.

Trotz unzähligen Warnungen der Konsumentenschutzorganisationen sowie des Beobachters fallen noch immer Tausende darauf herein: Sie bestellen Waren – doch den versprochenen Gewinn sehen sie nie. 49 Geschädigte liessen das nicht auf sich sitzen. Sie klagten den Garantie-Versand ein – mit Erfolg: Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte den Deutschen Jürgen Volker Ern vor zwei Wochen wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstössen gegen das Lotteriegesetz zu zehn Wochen Gefängnis bedingt und einer Busse von 50'000 Franken. Ern ist Präsident und Delegierter des Verwaltungsrats der Garantie-Versand AG sowie, zusammen mit seinem Bruder, Mehrheitsaktionär.

Dass das Gewinnspiel offensichtlich mit einer Bestellung verknüpft wird, stiess dem Gericht besonders sauer auf. «Niemand hätte auch nur eine Bestellung getätigt, wenn er nicht gemeint hätte, der Gewinn hänge davon ab», sagte der Staatsanwalt. Rechtlich gilt dies als Lotterie, doch dafür fehlt dem Versandhaus die Bewilligung.

Kunden geraten unter Druck
Zudem qualifizierte das Gericht die Schreiben des Garantie-Versands als «besonders aggressive Werbemethode». Einziges Ziel der angeblichen Wettbewerbsgewinne sei es, Kunden zu ködern, so das Gericht. Da helfe auch der klein gedruckte Hinweis auf das Rückgaberecht nichts. Die Kunden würden unzulässig unter Druck gesetzt, etwas zu bestellen.

Der Angeklagte Ern brütete übrigens wohl zu lange über dem Kleingedruckten seiner Prospekte: Ein Arztzeugnis erklärte ihn aufgrund eines Augenleidens für reiseunfähig – er durfte zu Hause in Solingen bleiben.

Seine Verteidiger versuchten derweil mit allerlei Kniffen, ihrem Mandanten zu einem Freispruch zu verhelfen: Das Kreuzlinger Gericht sei nicht zuständig, behaupteten sie etwa, weil die Kuverts nicht dort aufgegeben worden seien – eine erfolglose Strategie. Doch so hart Kreuzlingen mit dem Garantie-Versand ins Gericht geht, so wenig nützt das Urteil den Geschädigten. Sie müssen den versprochenen Gewinn nämlich mit einem Zivilprozess einfordern; die Chancen stehen eher schlecht.

Nicht zuletzt deswegen haben die Konsumentenorganisationen 17'000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, und Simonetta Sommaruga, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, hat wenige Tage vor dem Kreuzlinger Urteil mit einer Motion im Nationalrat nachgedoppelt. Sie fordert, dass Gewinnversprechen künftig einklagbar werden.

Der Druck auf die Versandhändler wächst also, und das mit Grund. Nicht nur der Garantie-Versand und seine Ableger (Modehaus «Der schlanke Schick» sowie «Janus-Versand») gehen mit unseriösen Methoden auf Kundenfang.

«Sie sind der Bargeld-Gewinner»
Beispiel Sana Casa AG: «Wenn Sie den Bestell- und Teilnahmeschein mit der gewinnenden Nummer innert sieben Tagen zurücksenden, wird die Sana Casa Ihnen offiziell mitteilen: Sie sind der Bargeld-Gewinner.» Auch die Ambassador AG, der Friedrich-Müller-Versand sowie der Bel-Sana-Postdirekt-Versand fallen dem Beobachter-Beratungszentrum immer wieder durch aggressive Werbemethoden auf.

Das Kreuzlinger Urteil sei ein «Signal an andere Firmen», glaubt Simonetta Sommaruga. Und der Thurgauer Staatsanwalt Felix Gerber sagt: «Ich würde jeder mit Gewinnversprechen operierenden Firma dringendst empfehlen, ihre Verkaufspraktiken gründlich zu überprüfen.»

So oder so wird es zu weiteren Prozessen kommen: Der Anwalt des Garantie-Versands zieht das Kreuzlinger Urteil weiter. Parallel dazu bearbeitet der Thurgauer Staatsanwalt schon die nächste Anklage – erneut gegen den Garantie-Versand.