Nicole Müller
Veröffentlicht am 17. September 2025 - 09:31 Uhr
Veröffentlicht am 17. September 2025 - 09:31 Uhr
Mahngebühren sind nur zulässig, wenn sie in den AGB des Unternehmens aufgeführt sind.
Bild: Freepik – Illustration: Sarina Joos
Es ist schnell passiert: Die Rechnung vom Kleiderversandhaus geht verloren, der Einzahlungsschein des Telekomanbieters landet im Altpapier, oder man hat das Schreiben der Serafe zu lange ignoriert. Viele Firmen haben die Fristen im Griff und schicken bald eine Mahnung, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist.
Klar, der Hauptbetrag ist geschuldet, wenn man die Waren oder Dienstleistungen bezogen hat. Aber was gilt, wenn Unternehmen 10, 20 oder gar 30 Franken draufschlagen?
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