• Alle Kredite unter 500 und über 80'000 Franken sowie durch ausreichende Vermögenswerte gedeckte Kredite

  • Kredite, deren Bezahlung innert drei Monaten oder in nicht mehr als vier Raten innert höchstens zwölf Monaten erfolgen muss. Der häufig vorkommende Verkauf auf Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen, ist also auch künftig ohne Kreditfähigkeitsprüfung erlaubt

  • Gelegentliche Kredite von Handwerkern an ihre Kunden oder von Arbeitgebern an Angestellte

  • Ausbildungskredite für Studenten

  • Hypotheken

  • Leasingverträge für Autos, die über 80000 Franken kosten, sowie Fahrzeuge, die gewerblich oder beruflich gebraucht werden. Landwirte, Vertreter und Taxifahrer sind also nicht dem KKG unterstellt, auch wenn sie vielleicht dessen Schutz bräuchten