Jolanda Weber löst gern Kreuzworträtsel - auch jene im Fernsehprogrammheft «TV täglich», das vielen Zeitungen und Zeitschriften beiliegt. Die Rätsel sind attraktiv: 500 Franken gibt es zu gewinnen, wenn man die Lösung schickt und als Gewinnerin gezogen wird.

Die Freude an diesen Rätseln ist Weber jedoch vergangen: «Neu kann ich das Lösungswort nicht mehr mit einer Postkarte einsenden», ärgert sie sich. «Ich zahle doch nicht jedes Mal eineinhalb Franken als Einsatz.» Tatsächlich stehen neben den Rätseln gross und farbig nur zwei Möglichkeiten, wie man das Lösungswort übermitteln kann: telefonisch über eine 0901-Businessnummer oder via SMS. Das kostet Fr. 1.50 pro Anruf respektive pro SMS.

Gäbe es tatsächlich nur diese beiden Teilnahmemöglichkeiten, wäre das Spiel gemäss Lotteriegesetz illegal. Das weiss auch die verantwortliche Voice Publishing AG in Rümlang ZH, die die Rätselseiten wie Inserateseiten kauft. Deshalb notiert sie im Kleingedruckten, dass auch eine Teilnahme via WAP möglich ist. «Doch wer weiss schon, was das ist und wie man das nutzt», kritisiert Weber. Mit WAP (Wireless Application Protocol) kann man via Handy ins Internet. Voraussetzung ist jedoch ein WAP-fähiges Handy und dass man die Technik zu bedienen weiss. Die Kosten sind gering: 10, 20 oder 30 Rappen je nach übertragener Datenmenge. Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid genügt das WAP-Teilnahmeangebot, damit ein Rätselspiel legal ist.

Stossend ist die Sache dennoch. Denn die für Voice Publishing lukrativen Teilnahmemöglichkeiten stehen im Vordergrund, während die günstige WAP-Variante im Kleingedruckten verschwindet. «Das ist nicht gewollt, wir werden das ändern», meint Andreas Auerbach, Geschäftsleiter von Voice Publishing. Für Jolanda Weber ändert das nichts: «Bei diesem unfairen Angebot mache ich nicht mehr mit, ich werde anderswo knobeln.»