Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rät von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Ägypten ab.

Am 14. August 2013 hat die Übergangsregierung den Ausnahmezustand für mindestens 30 Tage ausgerufen. Bei massiven Zusammenstössen zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften am 14. und 15. August 2013 wurden in Kairo und anderen Städten mehrere Hundert Personen getötet. Es besteht das Risiko, dass sich die Unruhen auf das ganze Land ausweiten, wie das EDA schreibt.

Schweizer Bürger, die sich bereits in Ägypten aufhalten, sollen sich über die Entwicklung der Lage informieren und die Anweisungen der ägyptischen Sicherheitsbehörden befolgen. Demonstrationen und Menschenansammlungen jeder Art sollen gemieden werden.

Die Reisehinweise des EDA dienen Touristen wie Reisebüros zwar als wichtige Informationsquelle, aber sie berechtigen nicht zur kostenlosen Annullierung einer Reise. Entscheidend ist in solchen Fällen der konkrete Vertrag mit dem Reisebüro. Im Vertrag, den der Kunde mit seinem Reisebüro vor einer Reise abschliesst, wird meistens vereinbart, wie viel der Kunde zahlen muss, falls er die Reise annulliert. Diese Kosten fallen grundsätzlich auch dann an, wenn das EDA von Reisen in ein Land abrät. Viele Reiseveranstalter sind jedoch kulant und richten sich freiwillig nach den Empfehlungen des EDA. So haben verschiedene Reiseveranstalter bereits angekündigt, gebuchte Ägypten-Reisen vorläufig kostenlos zu annullieren oder umzubuchen. Am besten wenden Sie sich direkt an Ihr Reisebüro. Bei Problemen oder Fragen erhalten Beobachter-Mitglieder auch Auskunft über

  • die Beobachter-Hotline 043 444 54 03 (Mo-Fr 9-13 Uhr) oder
  • per E-Mail.


Annullierungskostenversicherung
: Wer eine Reise kurzfristig absagt, muss zahlen. So lautet der Grundsatz. Besser haben es nur jene Reisenden, die eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben – sofern im konkreten Fall denn auch eine Deckung vorgesehen ist. Eine solche Versicherung ist gerade bei teuren Reisen sinnvoll. Allerdings ist es ratsam, vor Versicherungsabschluss verschiedene Offerten einzuholen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Darin wird umschrieben, in welchen Fällen die Versicherung die Kosten für eine Annullierung übernimmt – oder eben nicht. Von «Zusammenrottung», «Gewalt» oder «Krieg» ist zum Beispiel die Rede. Manche Versicherungen verweisen auch ausdrücklich auf die Reiseempfehlungen des EDA und verpflichten sich, die Kosten für eine Reiseannullierung zu übernehmen, sobald das EDA eine Reisewarnung für diese Destination veröffentlicht.