Nein, obwohl diese Meinung verbreitet ist. Mit dem Verkauf eines Billetts verpflichten sich die SBB, die Person von A nach B zu transportieren – dies gemäss schweizerischem Transportrecht. Doch einen Sitzplatz muss die Bahn nicht garantieren. Oder umgekehrt: Ein Billett gibt dem Fahrgast kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Ist jedoch der Zug knallvoll, hat der Zugbegleiter die Kompetenz, Sitzplätze im Erstklasswagen zu deklassieren und diese Personen mit Zweitklasstickets zur Verfügung zu stellen. Unter dieser Voraussetzung darf man ohne Zuschlag in der ersten Klasse sitzen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Regionalzüge und S-Bahnen mit Selbstkontrolle: Wer dort mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse erwischt wird, zahlt 80 Franken Strafzuschlag.