Nein, im Moment nicht. Denn der Bundesrat hat für die Reisebranche einen Rechtsstillstand verfügt, der bis Ende 2020 dauert. Für annullierte Reisen dürfen bis dahin keine Zahlungsbefehle aus- und zugestellt werden.

Gemäss Pauschalreisegesetz müssen Reisebüros vorgeschossene Kundengelder aber sicherstellen – für den Fall, dass sie zahlungsunfähig werden oder in Konkurs gehen. Zum Beispiel bei einem besonders dafür eingerichteten Garantiefonds. Wenn das Reisebüro Konkurs Konkurs von STA Travel Womit müssen Kunden rechnen? anmeldet, erhalten Sie Ihre Forderung vom Fonds.