Katharina Siegrist
Veröffentlicht am 7. Dezember 2020 - 10:50 Uhr
Veröffentlicht am 7. Dezember 2020 - 10:50 Uhr
Nein, im Moment nicht. Denn der Bundesrat hat für die Reisebranche einen Rechtsstillstand verfügt, der bis Ende 2020 dauert. Für annullierte Reisen dürfen bis dahin keine Zahlungsbefehle aus- und zugestellt werden.
Gemäss Pauschalreisegesetz müssen Reisebüros vorgeschossene Kundengelder aber sicherstellen – für den Fall, dass sie zahlungsunfähig werden oder in Konkurs gehen. Zum Beispiel bei einem besonders dafür eingerichteten Garantiefonds. Wenn das Reisebüro Konkurs anmeldet, erhalten Sie Ihre Forderung vom Fonds.