Ute Baumanns Pass wurde in Bern ausgestellt. Darum trug sie im Online-Antrag für die Einreise in die USA «Switzerland» ein, und das System reagierte prompt mit «Genehmigung erteilt». Doch am Flughafen in Zürich durfte sie nicht ins Flugzeug: Sie habe im ESTA-Formular (Electronic System for Travel Authorization) falsche Angaben gemacht, hiess es bei der Kontrolle, eine Abreise sei unmöglich. Das Formular müssen alle Westeuropäer ausfüllen, die ohne Visum in die USA reisen wollen, und zwar vor der Reise, im Internet; es kostet 14 US-Dollar.

Ute Baumann ist Doppelbürgerin, ihr deutscher Pass wurde in der Botschaft in Bern ausgestellt. Nach amerikanischer Auslegung hätte sie deshalb «Germany» als Ausstellungsland des Reisepasses angeben müssen. Ihr Mann und die Tochter, beide mit Schweizer Pässen, mussten allein fliegen. Damit sie einen Tag später in die Familienferien nach Florida nachreisen konnte, musste sie das ESTA-Formular ein weiteres Mal ausfüllen und für über 1300 Franken ein neues Flugticket kaufen.

Auch der zweite Vorname zählt

Das «Ausstellungsland» ist nicht die einzige Falle im Formular. Auch wer vergisst, den zweiten Vornamen anzugeben, kann am Flughafen stehen gelassen oder am Zoll in den USA an der Einreise gehindert werden. Wichtig ist, dass alle Angaben exakt so lauten, wie sie im mitgeführten Dokument stehen und das Antragsformular der US-Behörde korrekt ausgefüllt ist.