
Veröffentlicht am 18. Februar 2026 - 06:00 Uhr

Bisher haben sich nur wenige Firmen gegen hohe Preise aus dem Ausland gewehrt, so etwa die Migros bei Nivea-Produkten.
Unter dem Schweiz-Zuschlag ausländischer Lieferanten leiden nebst Konsumentinnen und Konsumenten auch Schweizer Unternehmen. Oft sind sie gezwungen, ausländische Produkte zu überhöhten Preisen zu importieren – und geben diesen Aufpreis dann an die Kunden weiter. So heisst es etwa bei der Migros, man müsse Nivea-Produkte zu erhöhten Schweiz-Preisen einkaufen. Seit vier Jahren können sich Firmen gegen solche Praktiken wehren. Doch das machen nur ganz wenige, wie eine Anfrage des Beobachters zeigt.
Neue Untersuchung eröffnet
Das Parlament hat das Kartellrecht per 1. Januar 2022 geändert. Seither haben Unternehmen die Möglichkeit, überhöhte Preise der Wettbewerbskommission (Weko) zu melden. Bislang hat dies jedoch nur zu vier Untersuchungen geführt, meldet die Behörde dem Beobachter.