«Guten Tag, meine Damen und Herren, Sie hören gleich einen Mitschnitt einer Geschäftsleitungsbesprechung des Versandhauses Janus zum Thema Gewinnspiele. Sie können sich selbst vom ordnungsgemässen Ablauf der Bargeldziehung überzeugen.» Nach diesen einleitenden Worten hört man auf der Kassette eine Sitzungsrunde debattieren. Die Janus-Leute beschäftigen sich damit, wie der Gewinner der neusten Verlosung – es geht immerhin um 65'000 Franken – benachrichtigt werden soll. Das Versandhaus verschickte die Kassette in den letzten Wochen in grosser Zahl.

Zwar ist die Aufnahme von stümperhafter Qualität. Aber die Unterlagen, die mit dem Tondokument mitgeschickt wurden, scheinen das Janus-Gewinnversprechen zu bekräftigen: eine «offizielle Computerbestätigung», dazu die Bekanntmachung der «vereidigten und geprüften Kanzlei von Dr. Ulrich Mändercke» und die Gewinnnummer.

Haben die Angeschriebenen also gewonnen? Überhaupt nicht. Auch wenn die Werbemittel des Ostschweizer Versandhändlers neu sind – das Gewinnversprechen bleibt genauso leer wie immer. Wer auch die rückseitig und bloss 1,5 Millimeter gross gedruckten Teilnahmebedingungen liest, erfährt, wie sich Janus gleich selber von seinen Gewinnankündigungen distanziert: «Unabhängig von den in diesem Schreiben gemachten Gewinnzusagen ist erst durch eine Benachrichtigung per Einschreiben gewährleistet, einen Preis zu erhalten.»

Fazit: Nicht nur Papier ist geduldig, Tonbänder sind es auch.