Wenn Bestellungen nie ankommen – was tun bei Mahnungen?
Paul Schlatter bestellt zwei Handyhalterungen bei einem Schweizer Versandhaus. Statt eines Pakets erhält er Mahnungen aus Wien und Post von einem Inkassobüro. Der Beobachter sagt, was in solchen Fällen gilt.

Veröffentlicht am 2. Juli 2026 - 05:00 Uhr

Hobbyfotograf Paul Schlatter wollte eine Handyhalterung für den Selbstauslöser.
Wenn Paul und Frida Schlatter Besuch haben, machen sie oft Erinnerungsfotos. Leider fehlt der 90-Jährige auf vielen Bildern, jemand muss ja abdrücken. Damit er in Zukunft den Selbstauslöser benutzen kann, suchen die Schlatters in Prospekten nach praktischen Handyhalterungen. Ende Februar werden sie beim Versandhaus Haus & Hobby fündig, sie bestellen zwei Exemplare auf Rechnung. Auf die Handyhalter warten sie bis heute.
Mehrfach kontaktieren die Schlatters Haus & Hobby per Mail und Telefon. Zwei Monate geschieht nichts. Was sie noch nicht wissen: Der Händler gehört zur Mediashop Schweiz AG – und diese befindet sich gemäss Handelsregister seit Ende April 2026 in Auflösung.