Viele Ausländer in der Schweiz schicken regelmässig Geld in ihre alte Heimat. Sie wählen dafür häufig keine Bank, sondern eine spezialisierte Geldüberweisungsfirma. Zum Beispiel Marktführer Western Union: zuverlässig und schnell, aber mit einer Mindestgebühr von 20 Franken auch teuer.

Was die Kunden nicht wissen: Western Union kassiert zusätzlich zur bereits hohen Mindestgebühr ab. Die Wechselkurse sind schlechter als jene der Banken. Stichproben zeigen Abweichungen von bis zu vier Prozent. Diese Differenz läppert sich für Western Union jährlich zu mehreren hundert Millionen Franken zusammen.

Hinzu kommt: An den Schaltern liegen keine Listen mit den aktuell gültigen Wechselkursen auf - ein klarer Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Schlimmer noch: Weil sich zahlreiche Western-Union-Schalter in Poststellen und Bahnhöfen befinden, glaubt die Kundschaft fälschlicherweise, die dort angeschlagenen Kurse etwa des SBB-Geldwechsels gälten auch fürs Verschicken von Geld nach Albanien oder Venezuela. Western Union weiss von diesem Gesetzesverstoss seit einem halben Jahr, zögert aber die Einführung von Wechselkurslisten immer weiter hinaus. Im Juni versprach die Firma eine baldige Lösung - jetzt «hofft» Sprecherin Cindy Naegeli-Du Pont, Anfang des kommenden Jahres eine Regelung zu finden. Zuvor wolle Western Union mit der zuständigen Bundesstelle Kontakt aufnehmen.

Das wird nicht nötig sein, denn diese macht von sich aus Druck: «In diesen Tagen», so Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft, schickt Bern einen Brief an Western Union. Inhalt: eine Belehrung darüber, wie die Wechselkurse bekannt gegeben werden müssen.