Andrea Haefely
Veröffentlicht am 21. Oktober 2025 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 21. Oktober 2025 - 06:00 Uhr
Blumen und Kerzen erinnern im Dezember 2022 an den Tod des Jugendlichen.
Bild: Nicole Nars-Zimmer/BLZ/CH-Media
Ein Heimbetreiber im Baselbiet nimmt einen Jugendlichen auf, der aktenkundig «Verletzungs- und Tötungsfantasien» hatte. Auf einem Ausflug ermordet er grundlos einen anderen Bewohner.
Die Baselbieter Behörde hatte dem Betreiber die Bewilligung für das Kleinheim wegen grober Mängel bereits entzogen. Weder die Berner Jugendanwaltschaft noch die Solothurner Kesb wussten davon, als sie Monate später den Täter und das Opfer in genau dieser Institution unterbrachten.
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