Dass eine Frau trotz Kleinkindern 80 bis 100 Prozent erwerbstätig ist, «entbehrt jeglicher Wahrscheinlichkeit». So jedenfalls sieht es die IV-Stelle Zug, dargelegt in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Die Ausgangslage ist schnell erzählt. Eine junge Frau erkrankt 2016 derart schwer, dass sie nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist. Die IV-Stelle spricht ihr eine halbe IV-Rente zu. Die Frau kämpft darum, dass die IV sie dabei unterstützt, wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen – und bekommt das auch zugesichert. Doch bevor die Massnahmen greifen, wird sie 2019 schwanger.