Ein dunkelhäutiger Mann ist in Genf im November 2023 durchsucht worden – ohne Anlass. Nur per Zufall fanden die Polizisten auf dem Handy des Mannes mögliche Hinweise auf Drogenhandel. Ob diese nun vor Gericht überhaupt verwertet werden dürfen, ist fraglich. Das Bundesgericht urteilte am 11. März 2024, dass das Verhalten der Polizisten unverhältnismässig war. Es verwies dabei erstmals auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte der Schweiz im Februar 2024 vorgeworfen, gegen das Diskriminierungsverbot verstossen zu haben. Und zwar im Fall Mohamed Wa Baile. 

Das damalige EGMR-Urteil hat somit bereits Wirkung auf die hiesige Rechtsprechung. Doch was hat es bei den Polizeibehörden ausgelöst?