Nein, weder Sie noch Ihr Sohn machen sich strafbar. Generell werden Jugendliche zwar erst mit 16 sexuell mündig. Gemäss dem Gesetzgeber sind sie ab diesem Alter reif genug Jugendliche Die grosse Freiheit muss warten , um selbständig über ihre sexuellen Kontakte zu entscheiden. Die 14-jährige Freundin ist also noch im sogenannten Schutzalter.

Der sexuelle Kontakt zwischen den beiden jungen Verliebten ist aber dennoch nicht strafbar, weil beide einverstanden sind und der Altersunterschied drei Jahre nicht übersteigt. Wäre Ihr Sohn 18, würde er sich dagegen strafbar machen. Die Praxis der Behörden zeigt aber auch da, dass sie bei sehr grosser Zuneigung und bei Tätern unter 20 Jahren Schlagen, Kiffen, Sprayen Mit diesen Strafen müssen Jugendliche rechnen meist von einer Strafverfolgung absehen.

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Als Eltern haben Sie jedoch die Erziehungsverantwortung und könnten den Besuch der Freundin verbieten. Dies ist in der Regel aber eher kontraproduktiv. Besser sind Gespräche und Informationen zur Verhütung.

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Quelle: Beobachter Edition