Tina Berg
Veröffentlicht am 25. Juni 2025 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 25. Juni 2025 - 06:00 Uhr
Stopfleber muss künftig gekennzeichnet werden.
Bild: Keystone
Ohne Betäubung Kühe zu enthornen oder Schweinen die Zähne abzuklemmen, ist in der Schweiz längst verboten. Im Ausland aber nicht. Als Importe landen solche tierquälerisch hergestellten Produkte deshalb trotzdem bei uns im Laden.
Seit dem 1. Juli 2025 müssen sie jetzt aber gekennzeichnet werden. Damit Konsumentinnen und Konsumenten wissen, was sie kaufen. Konkret müssen folgende Produkte neu deklariert werden:
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