Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Krankenkasse das vom Arzt verschriebene Medikament bezahlt, können Sie die Spezialitätenliste konsultieren. Sie finden die Liste unter www.bsv.admin.ch/sl/liste/d. Klicken Sie die alphabetische Liste an, die IKS-Nummer ist in Klammern angefügt. Wenn Sie diesen Link wählen, erfahren Sie mehr über die registrierten Indikationen, allfällige Einschränkungen und die Kosten. Zusätzliche Details finden Sie auf der gleichen Website unter der Rubrik «Kompendium».



Fragen Sie Ihren Arzt, ob die Medikamentenkosten gedeckt sind. Verordnet er nicht nach den IKS-Indikationen der Spezialitätenliste, müsste er die Kostenübernahme vorgängig mit Ihrer Krankenkasse klären. Tut er dies nicht, was häufig geschieht, und verweigert der Versicherer die Übernahme, könnten Sie den Arzt belangen. Deshalb gilt: Vergewissern Sie sich in strittigen Fällen gleich selbst bei Ihrer Krankenkasse und verlangen Sie eine schriftliche Kostengutsprache.


Bei Medikamenten, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen, muss die Grundversicherung die Kosten nicht übernehmen. Fragen Sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse nach, ob es eine Lösung gibt. Wenden Sie sich auch an Ihren Arzt, die Herstellerfirma oder an die verschiedenen Gesundheitsligen. Die Krebsliga zum Beispiel verfügt über einen speziellen Fonds für solche Fälle.