Martin Feuz aus Zürich findet es nicht nur praktisch, seine Medikamente übers Internet zu bestellen. «So kommt mich das auch viel billiger», sagt er. Bis zu 20 Prozent lassen sich durch den Bezug bei einer Versandapotheke sparen.

Doch beim Arzneihandel übers Internet wird auch Missbrauch getrieben. Bei Medidirekt etwa, neben Mediservice und Medicadirect einer der drei grossen Online-Anbieter der Schweiz, belohnt die Steckborner Versandapotheke Zur Rose einen Arzt mit drei bis vier Franken pro Rezeptzeile zum Ärger der Apotheker, die um ihr Geschäft bangen. «Das verstösst gegen das Heilmittelgesetz», sagt Marcel Mesnil, Generalsekretär des Schweizerischen Apothekerverbands. Ein Arzt dürfe sich bei seiner Arbeit keine finanziellen Vorteile verschaffen: Sonst werde er verführt, mehr Arzneien als nötig zu verschreiben.

Zur-Rose-Marketingleiter Norbert Benz rechtfertigt die Vergütungen der Versandapotheke mit dem «zusätzlichen Aufwand», der den Ärzten durch das Ausfüllen des elektronischen Rezepts entstehe. Die Bundesbehörden sehen das anders. «Es gibt Anlass zur Vermutung, dass Ärzte widerrechtlich von solchen Entschädigungen profitieren», sagt Urs Keller vom Bundesamt für Sozialversicherung. Laut Gesetz müsste das Heilmittelinstitut Swissmedic diese Entgeltungspraxis unterbinden. Doch dort lässt man sich Zeit. «Wir sind daran, die Angelegenheit zu prüfen», sagt Pressesprecherin Nicole Wyss.