Der Himmel hing voller Geigen für die 19-jährige Mazedonierin Arta Selimi, als sie im März 2003 im Zürcher Unterland den 21-jährigen Milot Gashi (Namen geändert), ihre erste grosse Liebe, heiratete. Drei Jahre zuvor hatte sie den ebenfalls aus Mazedonien stammenden Schweizer kennengelernt, als er in seinem Herkunftsland Ferien verbrachte. Die junge Gymnasiastin verliebte sich und freute sich auf die gemeinsame Zukunft in der Schweiz. Hier würde sie an der Universität ein Studium absolvieren und eine Berufskarriere planen können, schwärmte er ihr vor. 

Gashi kehrte in die Schweiz zurück. Ein Jahr danach hielt er bei den Eltern Selimi um die Hand ihrer Tochter an, im Frühling 2002 wurde Verlobung gefeiert, ein Jahr später ging das Märchen von der Hochzeit in der Schweiz in Erfüllung. Doch dieses Märchen sollte zum Alptraum werden. Ihr Mann hielt sie an der kurzen Leine. Sprachkurse schlug er ihr ebenso ab wie ein eigenes Handy. Das junge Paar teilte die Vierzimmerwohnung mit den Eltern des Ehemannes und seinen beiden Schwestern. Privatsphäre gab es kaum.

Eine Haarspraydose als Wurfgeschoss
Im Juni 2004, mehr als ein Jahr nach der Hochzeit, brach für die Mazedonierin die Welt zusammen. Über Nacht nahm ihr Leben eine fatale Wende. Ihr Mann liess sein Handy jeweils zum Aufladen herumliegen. Eines Abends schaute seine Frau genauer hin und stiess auf dem Display auf 162 registrierte Anrufe von einer unbekannten Nummer. Kurz darauf klingelte es. Am anderen Ende fragte eine weibliche Stimme, wer am Apparat sei. «Ich bin die Ehefrau von Milot Gashi», erwiderte Arta. Darauf gab sich die Anruferin aufgebracht als dessen Freundin und als Mutter des gemeinsamen Kindes zu erkennen, das im November 2002, also vier Monate vor der Hochzeit mit der Mazedonierin, zur Welt kam. Von der Heirat wusste die Freundin nichts.

Wie gelähmt legte sich die Betrogene schlafen. Am nächsten Morgen früh wurde sie von ihrem Mann brutal in die Wirklichkeit katapultiert. Die brasilianische Kindsmutter hatte ihn über das nächtliche Telefongespräch informiert. Er geriet in Rage, beschimpfte seine Frau und schleuderte ihr eine Haarspraydose ins Gesicht. Dann ging er zur Arbeit. Das Opfer blutete, klagte über starke Schmerzen im Nasenbereich und bat darum, eine Apotheke oder einen Arzt aufsuchen zu dürfen.

Doch die Familienangehörigen verboten der Verletzten, die Wohnung zu verlassen. Sie versuchten, die Blutung mit Eis und Kamille zu stillen. Später berichtete der Hauswart in der Nachbarschaft, er habe, als er bei der Familie einen Brief ablieferte, unter der Tür eine junge Frau mit einem «verunstalteten Gesicht» gesehen.

Aus Angst vor ihrem Mann verliess die Ehefrau Ende Juli 2004 die gemeinsame Wohnung und fand bei Verwandten in der Ostschweiz Unterschlupf. Mitte September wagte sie es, bei der Kantonspolizei Strafanzeige wegen Körperverletzung einzureichen. Ihr Ehemann und seine Verwandten wurden als Zeugen geladen. Er bestritt, seine Frau je geschlagen oder mit einem Gegenstand nach ihr geworfen zu haben. Hingegen treffe es zu, dass er mit einer Brasilianerin ein gemeinsames Kind habe. Weitere Familienmitglieder wollten von der Auseinandersetzung nichts mitbekommen haben oder verweigerten die Aussage. Auch der Hauswart krebste von seiner damaligen Spontanaussage zurück.

Medizinisch ist unbestritten, dass die junge Frau eine Verletzung im Gesicht erlitt. Die Klinik für Ohren-, Nasen-, Hals- und Gesichtschirurgie des Unispitals Zürich diagnostizierte Mitte Oktober 2004 eine «Schiefnase nach rechts», die auf einem früheren Passfoto nicht zu erkennen ist. Ob diese Abweichung auf die Tätlichkeiten des Ehemannes zurückzuführen ist, konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden, weil das Opfer nicht unmittelbar nach dem Vorfall den Arzt aufsuchte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren Mitte Dezember 2006 ein. Die Geschädigte entschloss sich im Mai 2007 zu einer langwierigen operativen Korrektur. Die Behandlung wird nach Schätzung der Ärzte bis Mitte September dauern.

Ob Arta Gashi-Selimi noch so lange in der Schweiz bleiben kann, ist allerdings fraglich. Denn mit der Trennung von ihrem aggressiven Mann handelte sie sich andere Schwierigkeiten ein. Zwar verpflichtete ihn das Bezirksgericht in einer Eheschutzvereinbarung Mitte Januar 2005 zu Unterhaltsbeiträgen von monatlich 550 Franken. Die Zahlungen blieben aber aus. Stattdessen begann er gleich nach der Trennung, seine Frau anzuschwärzen.

So teilte er im August 2004 der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich schriftlich mit: «In einem SMS, das ich gelesen habe, schrieb sie (Arta, d. Red.) einer Person in Mazedonien, sie habe mich sowieso nur geheiratet, bis sie den Schweizer Pass habe. Dann wolle sie ihre Jugendliebe heiraten und ihn auch in die Schweiz holen.» Seine Frau sagt, sie hätte keine Jugendliebe gehabt, ausser Milot selber. Ein Handy habe er ihr von Anfang an verboten. Sie habe also gar kein SMS verschicken können.

Häusliche Gewalt nicht entscheidend
Anfang 2006 wurde ihre Aufenthaltsbewilligung vom Migrationsamt des Kantons Zürich nicht verlängert, eine Arbeitsmöglichkeit im Kanton St. Gallen von Amts wegen verweigert. Eine der Begründungen: Sie könne aus der nur noch formell bestehenden Ehe keinen Anspruch auf Anwesenheit geltend machen. Schliesslich verfügte das Bundesamt für Migration die Wegweisung der Mazedonierin. Ein schwerwiegender persönlicher Härtefall sei nicht gegeben. Die noch junge Ausländerin habe sich mit viereinhalb Jahren «noch nicht übermässig lange» in der Schweiz aufgehalten. Häusliche Gewalt sei für diese Frage nicht entscheidend. Nichts spreche gegen eine Reintegration in der Heimat. Die Ausreisefrist wurde auf den 15. Juni 2007 festgesetzt. 

«In Mazedonien sehe ich keine Perspektiven», sagt die junge Frau, die weiter bei ihren Verwandten lebt und von diesen finanziell unterstützt wird. Nach ihrer Scheidung würde man sie in Mazedonien allenfalls mit einem Witwer mit Kindern zwangsverheiraten.

Nie Sozialhilfe beansprucht
«Ich kämpfe für eine eigenständige Zukunft hier in der Schweiz, zumal ich mir nichts zuschulden kommen liess», bekräftigt sie. Sie beanspruchte noch nie Sozialhilfegelder, auch wenn ihr Mann die Unterhaltspflicht missachtet. Ab September hat Arta Gashi-Selimi einen Arbeitsvertrag für eine Stelle in Basel.

Die junge Frau kann nicht verstehen, warum sie als Opfer einer unglücklichen und zweifelhaften Beziehung, die ohne ihr Verschulden zerbrach, die Schweiz verlassen muss. Verwandte und Bekannte machen sich Sorgen um sie. Ihr Hausarzt hielt fest, dass eine hohe Selbstmordgefahr bestehe, wenn seine Patientin zwangsweise nach Mazedonien zurückgeführt werde.