Nein. Das entsprechende Gesetz wurde vom deutschen Staat am 28. August 2007 in Kraft gesetzt. Sie können sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde nach einer Einbürgerung in der Schweiz erkundigen und ein entsprechendes Gesuch einreichen.

Bislang konnte der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nur durch eine gebührenpflichtig erteilte Beibehaltungsgenehmigung abgewendet werden, die nun nach neuem Recht wegfällt. Für rund 65'000 Deutsche - seit vielen Jahren in der Schweiz lebend - käme eine Einbürgerung grundsätzlich in Frage, weshalb das Bundesamt für Migration in Bern mit einer erheblichen Zunahme von Gesuchen rechnet. Auch umgekehrt profitieren Schweizer Bürger, die seit langem in Deutschland leben, vom neuen Recht. Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen sie den Schweizer Pass nicht mehr abgeben.