Ein deutscher und ein Schweizer Pass?
Frage: Als Deutsche lebe ich seit bald 20 Jahren in der Schweiz. Eine Einbürgerung kam für mich bis jetzt nicht in Frage, weil ich meinen deutschen Pass hätte abgeben müssen. Gilt das noch?
Veröffentlicht am 20. September 2007 - 14:03 Uhr
Nein. Das entsprechende Gesetz wurde vom deutschen Staat am 28. August 2007 in Kraft gesetzt. Sie können sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde nach einer Einbürgerung in der Schweiz erkundigen und ein entsprechendes Gesuch einreichen.
Bislang konnte der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nur durch eine gebührenpflichtig erteilte Beibehaltungsgenehmigung abgewendet werden, die nun nach neuem Recht wegfällt. Für rund 65'000 Deutsche - seit vielen Jahren in der Schweiz lebend - käme eine Einbürgerung grundsätzlich in Frage, weshalb das Bundesamt für Migration in Bern mit einer erheblichen Zunahme von Gesuchen rechnet. Auch umgekehrt profitieren Schweizer Bürger, die seit langem in Deutschland leben, vom neuen Recht. Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen sie den Schweizer Pass nicht mehr abgeben.