40 Jahre ist der Portugiese Edmundo Duarte in der Schweiz, spricht fliessend Deutsch, ist bestens integriert, war gar mitbeteiligt an der helvetischen Grosstat der Erfindung des Microscooters, eines faltbaren Trottinetts. Und dann das: Der Bund verweigert ihm die Einbürgerung, weil er wegen eines Verkehrsunfalls zu einer Geldstrafe von 700 Franken verurteilt worden war – bedingt auf zwei Jahre.

Im Mai dieses Jahres hatte der 50-Jährige an einem unbeaufsichtigten Bahnübergang im Thurgau ein Warnsignal übersehen und war mit einem Regionalzug kollidiert. Es entstand nur Blechschaden. Duarte war weder zu schnell unterwegs noch betrunken, sondern nur unachtsam.

Daraufhin stoppten die eidgenössischen Migrationsbeamten seine Einbürgerung, die die Stadt Winterthur und der Kanton Zürich bereits gutgeheissen hatten. Der Grund: Der Bewerber oder die Bewerberin müsse «die schweizerische Rechtsordnung beachten». Darum solle Duarte doch sein Gesuch zurückziehen und in zweieinhalb Jahren wieder einreichen, wenn die Bewährungsfrist abgelaufen sei.

Offenbar wird die Einbürgerung verweigert, auch wenn ein Gesuchsteller in keiner Art und Weise kriminelle Energie offenbarte – der blosse Strafregistereintrag genügt. Duarte schüttelt nur den Kopf: «Bin ich ein schlechterer Schweizer, weil mir dieser Unfall passiert ist?»Dominique Strebel