Urs Gross* konnte nicht mehr schlafen. Nachdem er einen Wasserkocher auf Ricardo.ch zum Verkauf ausgeschrieben hatte, verlangte das Zuger Anwaltsbüro Schweiger 3000 Franken von ihm. Der Grund: Gross hatte das Produktbild des Herstellers zum Inserat gestellt, das er im Internet gefunden hatte. Neu sind solche fragwürdigen Forderungen nicht. Der Beobachter berichtete bereits 2014 über deutsche Anwälte, die in der Schweiz solche Rechnungen stellten.

Aufwand haben die Anwälte damit kaum, doch sie verrechnen oft zwei, drei Stunden Arbeit, was schnell 600 Franken entspricht. Hinzu kommen meist überrissene Lizenzgebühren, die man dem Urheber des Bilds nachzahlen soll. 

Schweizer wollen mitmischen

Ein moralisch fragwürdiges Geschäft, das in Deutschland aber funktioniert, weil das Urheberrecht dort sehr streng ist. Auch Schweizer können in Deutschland zur Kasse gebeten werden, wenn sie ein Bild verwenden, das in Deutschland urheberrechtlich geschützt ist.

Jetzt wollen Schweizer Anwälte ebenfalls in das Geschäft einsteigen. Doch die Rechtslage ist hier anders. Nicht jede Fotografie ist urheberrechtlich geschützt. Produktfotografien ohne künstlerischen Wert sind es nicht. Das trifft auch auf den Wasserkocher zu.

Der Beobachter fragte die Zuger Advokatur, auf welche rechtliche Basis sie ihre Forderung stellt. Weder Kanzleigründer Rolf Schweiger, bekannt als langjähriger FDP-Ständerat, noch Anwältin Milva Zehnder gaben Auskunft, sie beriefen sich auf das Anwaltsgeheimnis. Bisher blieb es bei Drohungen der Kanzlei. Verklagt wurde Urs Gross nicht.

Das Urheberrecht soll jetzt auch in der Schweiz verschärft werden. Eine Revision ist bereits im Gang. Was sie für das Nutzen von Produktbildern aus dem Internet bedeuten wird, ist noch nicht klar.


*Name geändert

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Verstösst man gegen das Urheberrecht, wenn man ein Produktbild aus dem Web für eine Verkaufsplattform verwendet? Sind Creativ Commons-Lizenzen immer kostenlos? Ist es erlaubt, unter Freunden einen Film vorzuführen, den man vorher aus dem Internet heruntergeladen hat? Abonnenten des Beobachters erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zum Urheberrecht.

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Raphael Brunner, Redaktor
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