Wesam A. ist gern zu einem Gespräch bereit. Am Treffpunkt beim Bahnhof in Baden wartet dann ein leicht untersetzter Mann, braune Sneakers, Jeans, schwarze Lederjacke. «Ja», sagt er mit einem Lächeln, «ich bin Wesam A.»

Geht es nach dem Bundesstrafgericht, steht hier ein skrupelloser Verbrecher, ein Anhänger des IS-Terrorstaats. Wesam A. wurde im März 2016 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wegen Schlepperdiensten und Unterstützung des IS und seiner Vorläuferorganisationen.

«Herr A., sind Sie ein gefährlicher Mann?» Wesam A. lächelt, streckt mit fragender Geste seine Arme aus und sagt: «Was meinen Sie? Urteilen Sie selbst!» Für einen Bekannten, das gibt er zu, habe er 2014 in der Türkei zwei Pässe abgeholt. Für einen zweiten Bekannten habe er auf Facebook einen Account eröffnet und auch Beiträge veröffentlicht. Kriegsberichte aus Syrien, aber keine grausame IS-Propaganda. «Als Iraker interessierte mich, was in meinem Land passierte. Es gab da viel Leid.»

Aus der Sicht der Justiz war er hingegen Teil der Schaffhauser Zelle, zu der auch die Iraker Osama M., Mohammed O. und Abdulrahman O. gehörten. Die Bundesanwaltschaft beschuldigte sie, Attentate in der Schweiz geplant, IS-Kämpfer eingeschleust und Gewaltdarstellungen im Internet verherrlicht zu haben.

Der Prozess sorgte im Februar 2016 für Ausnahmezustand in Bellinzona. Das Gebiet rund um das Gebäude des Bundesstrafgerichts wurde von den Behörden zum Sperrgebiet erklärt. Rund hundert Beamte der Tessiner Kantonspolizei waren im Einsatz, Polizisten mit Kampfmontur und Maschinenpistolen sicherten den Eingang.

Ausschaffung verlangt

Vor Gericht hatten die schwersten Vorwürfe, das Bombenbasteln etwa, keinen Bestand. Trotz belastender Chats, in denen etwa von «Brotbacken» die Rede war – gemäss Experten das Codewort für das Basteln von Sprengsätzen. Abdulrahman O. wurde freigesprochen, Mohammed O. und Osama M. erhielten wegen Beteiligung an der Organisation Islamischer Staat und unerlaubten Aufenthalts in der Schweiz Freiheitsstrafen von je vier Jahren und acht Monaten.

Wesam A. wurde im September 2016, ein halbes Jahr nach seiner Verurteilung, aus der Haft entlassen. Die Zeit in Untersuchungshaft angerechnet, hatte er zwei Drittel seiner Strafe verbüsst, bei guter Führung. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) schätzte Wesam A. immer noch als gefährlich ein und wollte ihn ausschaffen. Die Verfügung scheiterte vor dem Bundesgericht. Es sah, entgegen der Meinung des Fedpol, «keinerlei Anzeichen vorliegen», wonach Wesam A. «im Falle einer Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug weitere Straftaten begehen werde».

Wie entscheiden?

Dass das Fedpol und das Bundesgericht zu einer genau gegensätzlichen Beurteilung kommen, zeigt, wie schwierig es ist, die Gefährlichkeit eines Menschen einzuschätzen, selbst wenn es sich um einen verurteilten Straftäter handelt. Doch genau dies werden die Beamten des Fedpol tun müssen, wenn das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) in Kraft tritt.

Am Zustandekommen des Gesetzes haben Wesam A. und die Schaffhauser Zelle einen wesentlichen Anteil. Der Entscheid des Bundesgerichts, ihn freizulassen, war auf breite Kritik gestossen. Linke und rechte Politiker verlangten Massnahmen gegen die mögliche Gefahr, die von Terroristen ausgehen soll, die ihre Haftstrafe zwar abgesessen haben, aber immer noch als gefährlich gelten. Die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga gab ein Gesetz in Auftrag, ihre Nachfolgerin Karin Keller-Sutter wirbt heute im Abstimmungskampf für seine Annahme.

Breiter Widerstand

Gegen das Gesetz hat sich breiter Widerstand formiert. Kritiker stossen sich vor allem an zwei Aspekten: der Gefährlichkeitsvermutung und der Definition von Terrorismus. Manche stellen die Notwendigkeit der Vorlage gar grundsätzlich in Frage.

Über 50 Rechtsexpertinnen und -experten haben einen offenen Brief an den Bundesrat unterzeichnet. Darin warnen sie, dass die Anwendung des Gesetzes die Grundrechte Grundrechte Wie viel Macht hat der Staat? verletzen werde und es zu vielen «falsch positiven Ergebnissen» kommen könne; also Personen, von denen zu Unrecht vermutet werde, dass sie terroristischen Aktivitäten nachgehen könnten. 

«Dass die Polizei tätig wird, ist nicht zu kritisieren. Die Mittel, die ihr das Gesetz aber in die Hand gäbe, gehen viel zu weit.»

Anna Coninx, Strafrechtlerin

Eine Person gilt gemäss der Gesetzesvorlage als terroristischer Gefährder, «wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie oder er eine terroristische Aktivität ausüben wird». In einem solchen Fall könnten die Fedpol-Beamten umfangreiche polizeiliche Massnahmen verfügen, etwa eine Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, ein Kontakt- und Ausreiseverbot sowie – als härteste Massnahme – Hausarrest von bis zu neun Monaten. Die meisten Massnahmen könnten bereits gegen Kinder ab 12 Jahren verfügt werden, Hausarrest wäre ab 15 Jahren möglich.

«Eine tatsächliche terroristische Aktivität setzt das PMT für die Verfügung dieser einschneidenden Massnahmen nicht voraus. Es sollen Anhaltspunkte genügen, dass in Zukunft eine terroristische Aktivität ausgeübt wird. Das gesamte Regelwerk basiert mithin auf Spekulationen. Das ist ein offensichtlicher Schwachpunkt», kritisiert die Luzerner Strafrechtlerin Anna Coninx.

Die vom Bundesrat genannten Anhaltspunkte seien diffus. So soll es schon genügen, wenn jemand beginnt, sich allmählich aus den gewohnten sozialen Strukturen zurückzuziehen, und Kontakte pflegt zu einem Umfeld, in dem terroristische Gewalt gerechtfertigt wird. «Dass die Polizei hier tätig wird, ist nicht zu kritisieren. Die Mittel, die ihr das PMT aber in die Hand gäbe, gehen viel zu weit», so Coninx.

«Falsch und irreführend»

Kritik kommt auch von Sanija Ameti, die als Juristin und Grünliberale an vorderster Front gegen die Vorlage kämpft. Bundesrätin Karin Keller-Sutter habe mehrfach behauptet, der Begriff «terroristische Aktivität» sei genau gleich wie im Nachrichtendienstgesetz (NDG) umschrieben und damit nichts Neues. «Diese Behauptung ist falsch und irreführend», sagt Ameti. Was die Bundesrätin verschweige: Das Nachrichtendienstgesetz setze klar eine Gewalttat oder die Androhung einer Gewalttat voraus. Nur dann sei eine «Bedrohung der äusseren und inneren Sicherheit gegeben».

Linke hatten im Nationalrat beantragt, die Terrorismusdefinition mit genau diesem Bezug auf die innere und äussere Sicherheit zu ergänzen. Karin Keller-Sutter erklärte in der Folge, die entsprechende Änderung bringe «keinen Mehrwert». Diese fehlende Präzisierung macht den Begriff im neuen Gesetz zum Problem: Als Terrorismus gelten danach, verkürzt gesagt, bereits «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen».

«Mit diesem Gesetz könnten selbst Greta Thunberg oder Christoph Blocher auf Terrorlisten geraten.»

Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter über Folter

Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter über Folter, bezeichnet die Definition als «unprofessionell und gefährlich»: «Wir sind weit jenseits von allem, was irgendein demokratischer Rechtsstaat bisher als Terrorismus definiert hat.» Die Schweiz stelle sich damit in die Ecke von Staaten wie China oder der Türkei. «Damit könnten selbst Leute wie Greta Thunberg oder Christoph Blocher auf Terrorlisten geraten.»

Gefährderlisten und ihre internationalen Folgen

Befürworter der Vorlage verteidigen die vage Formulierung. Sie sei nötig, um auch Terrorunterstützung durch Propaganda und Finanzierung verfolgen zu können, sagte SVP-Nationalrat Mauro Tuena in der SRF-«Rundschau»: «Hätten wir den Gewaltbegriff reingenommen, hätten wir diese Sachen nicht erfasst.» Dass so Aktivisten jeder politischen Couleur versehentlich auf einer Liste landen könnten, sei kein Problem: «Wenn solche Leute auf den Radar geraten sollten, schaut man halt genauer hin und lässt es wieder fallen. Da geht keine Welt unter.»

Solche Terrorlisten werden aber nicht nur bei uns bearbeitet, warnt Nils Melzer. «Die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus beruht auf Informationsaustausch. Gefährderlisten gehen an andere Geheimdienste, an die USA, an Grossbritannien und von dort nach Pakistan oder Ägypten, und das ist ein notorischer Folterstaat.»

Wer aufgrund solcher Listen in diesen Ländern verhaftet wird, dürfe nicht damit rechnen, im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt zu werden. «In Pakistan verschwinden jedes Jahr 600 Menschen, die von den Behörden entführt wurden. Ich habe als UN-Sonderberichterstatter täglich solche Fälle auf dem Tisch.»

«Der Bund verlangt von den Kantonen eine Leistung, die sie gar nicht erbringen können.»

Markus Mohler, Polizeirechtler

Juristin Sanija Ameti warnt, der Staat werde überwachen, wen er kann: «Beim Fichenskandal 1989 kam heraus, dass die Schweiz über 800'000 Menschen als damalige Gefährder bespitzelte, nicht nur vermeintliche Kommunisten, auch FDPler, SVPler, Journalisten, Autoren.»

Polizeirechtler Markus Mohler sieht ein weiteres Problem: «Der Bund verlangt von den Kantonen eine Leistung, die sie gar nicht erbringen können.» Um wirksam vor potenziellen Terroristen zu schützen, müssten die teilweise mehrmonatigen Massnahmen von einer permanenten Observation begleitet werden – unterstützt von einer Interventionsgruppe auf Pikett. «Kein Polizeikorps der Schweiz kann das über diese Dauer aufrechterhalten.»

Sollte es mangels Überwachung zu einem Attentat kommen, würde der betreffende Kanton die Staatshaftung tragen. Mohler verweist auf einen Fall in Deutschland, bei dem ein jugendlicher Gefährder zwischen zwei Deeskalationsgesprächen ein Tötungsdelikt beging.

Hindernisse im Alltag

Wesam A. hat sich von seinen Taten distanziert. Den Islamischen Staat bezeichnet er als kriminelle Bande, von den anderen Beschuldigten im Prozess fühlt er sich benutzt. Als Wiedergutmachung leistete er Freiwilligenarbeit in einem Spital und in einem Altersheim und kümmerte sich während der ersten Corona-Welle um die Einkäufe von Betagten.

Doch seine Vergangenheit holt ihn immer wieder ein. So sei es ihm nicht möglich, ein Bankkonto zu eröffnen, weil er bei den Geldinstituten auf einer schwarzen Liste stehe. In seinem Quartier habe er einen guten Kontakt zur Nachbarschaft. Aber im Briefkasten habe er auch schon Abfall gefunden. Er befürchtet, dass seine Tochter in der Schule gemobbt wird.

«Ich möchte arbeiten und ein ganz normales Leben mit meiner Frau und meinen Kindern führen», sagt Wesam A. Für die Bundespolizei gilt er immer noch als gefährlich. «Das Fedpol hält am Ausweisungsentscheid von 2016 fest», teilt der Mediensprecher mit.

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