Seit 2011 erhalten Schwerhörige von der IV und der AHV für Hörgeräte eine Pauschale. Was sie damit machen, ist ihnen überlassen. Zwei Ziele wollte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erreichen: Betroffene können beim günstigsten Anbieter einkaufen, und die Sozialversicherungen sparen 30 Millionen Franken pro Jahr.

Die Hörgerätebranche verlange zu hohe Preise, sagt BSV-Sprecher Harald Sohns. «Es kann nicht sein, dass die Sozialversicherungen das Portemonnaie der Verkäufer übermässig füllen.» Das Pauschalsystem sollte Betroffene anregen, die Angebote im In- und Ausland zu vergleichen, wodurch der Wettbewerbsdruck steigen und die Preise sinken würden.

Fünf Jahre später ist klar: Die Rechnung ist bislang nicht aufgegangen. Es kamen zwar vereinzelt neue, günstige Hörgeräte auf den Markt, aber insgesamt sanken die Preise kaum. Bisherige Einsparungen gingen praktisch ausschliesslich zulasten der Schwerhörigen. Schon im Januar 2015 musste das BSV einräumen: «Trotz den positiven Anzeichen ist der Wettbewerb unter den Anbietern nach wie vor schwach, was diesen erlaubt, die Preise hochzuhalten.»

BSV-Sprecher Sohns verweist auf die Selbstverantwortung der Schwerhörigen: «Die Auswahl an sehr guten Geräten, bei welchen nicht allzu viel aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss, hat merklich zugenommen. Davon können die Betroffenen profitieren, wenn sie sich gut informieren.»

Ab wann ein Hörgerät sinnvoll ist

Ab 50 steigt die Zahl der von Hörproblemen Betroffenen stark, ab 70 betrifft es jeden Zweiten. Als Erstes hört man in der Regel die hohen Frequenzen nicht mehr, also die Konsonanten k, t, p, s und f. Fachleute empfehlen, sich möglichst früh ein Hörgerät anzuschaffen, da Betroffene schon kleine Verständnisschwierigkeiten als Behinderung empfinden. Das kann zu sozialem Rückzug führen, zu Depression und zum Abbau geistiger Fähigkeiten. Neue Studien zeigen gar einen Zusammenhang mit Demenz. Neun von zehn Schwerhörigen sagen denn auch, dass ihre Lebensqualität mit Hörgerät merklich gestiegen sei. Mit den AHV- und IV-Beiträgen kann man sich ein einfaches Hörgerät von der Stange leisten.

Der Verband Pro Audito Schweiz hat einen fünfminütigen Telefon-Hörtest entwickelt: 0900 400 555 (50 Rappen/Minute ab Festnetz). Unter www.pro-audito.ch finden Sie zudem viele weiterführende Informationen zum Thema.

Wie ein Pfropfen im Ohr

Ein einzelnes Hörgerät mit Dienstleistungen kostet im Schnitt 2500 Franken. Ein Schwerhöriger bekommt von der IV 840 Franken für ein Gerät, 1650 für zwei Geräte. Vor 2011 erhielt er de facto das Doppelte. Bei der AHV dasselbe: Vor der IV-Revision erhielten Rentner durchschnittlich 1400 Franken für ein Gerät, heute sind es noch 630 Franken. Ein zweites wird – vorher wie nachher – nicht finanziert.

Pensionierte haben noch weitere Nachteile. So zahlt die IV bereits ab einem Hörverlust von 20, die AHV erst ab 35 Prozent. Die IV zahlt für Batterien, die AHV nicht. Die IV zahlt Reparaturen, die AHV nicht. Die IV kennt eine Härtefallklausel, die AHV nicht.

Zu Kritik führt vor allem, dass die AHV faktisch nur ein Ohr versorgt. «Es ist nicht fair, dass man Ältere so benachteiligt», sagt Mattheus Vischer, HNO-Spezialarzt in Gümligen.

Dorothe Veraguth vom Unispital Zürich sagt: «Aus medizinischer Sicht ist diese Regelung unsinnig.» Altersschwerhörigkeit trete praktisch immer auf beiden Ohren auf. «Nur mit zwei Geräten kann garantiert werden, dass man Sprache bei Umgebungsgeräuschen richtig versteht.» Sie verweist auf Gespräche im Restaurant oder nahende Autos im Strassenverkehr. Es sei, als würde man mit einem Pfropfen in einem Ohr herumlaufen, so Vischer.

Bei internationalen Ärztekonferenzen belächle man die AHV-Regelung, sagt Veraguth. Man fände es merkwürdig, dass ausgerechnet die reiche Schweiz nur für ein Hörgerät aufkomme. Eins sei zwar besser als gar keins, meint Vischer. Aber wirklich dienlich sei es nur in einer perfekten Situation.

Hinzu kommt die Frage, warum IV und AHV das gleiche Problem so unterschiedlich behandeln. Das BSV nennt zwei Gründe. Erstens: Die AHV ist eine Versicherung für Altersrenten. Die Beiträge an Hörgeräte und andere Hilfsmittel sind eine Sonderregelung aus der Zeit, als es noch keine obligatorische Krankenversicherung gab.

Zweitens: Die IV hat den Auftrag, die Betroffenen ins Arbeitsleben zurückzuführen, daher sind auch die Anforderungen höher. «Die AHV hat den gesetzlichen Auftrag, einen Beitrag an die Versorgung zu zahlen. Aber nicht, sie voll zu finanzieren», sagt Harald Sohns. Zusatzkosten seien in der Regel zumutbar. Und falls nicht, dann gebe es die Ergänzungsleistungen.

Nicht bis zur Pensionierung warten

Die Regelung hat teils absurde Folgen. Altersschwerhörigkeit setzt oft nicht erst im AHV-Alter ein, sondern beginnt bei vielen bereits zwischen dem 50. und dem 60. Lebensjahr. Da die Betroffenen noch nicht pensioniert sind, erhalten sie den IV-Beitrag – und zwar dauerhaft, denn es gilt die Besitzstandswahrung. Das bedeutet: Wenn Herr Meier sein erstes Hörgerät mit 64 Jahren kauft, steht er im Alter massiv besser da, als wenn er es erst mit 66 anschafft.

Schon mehrfach stand zur Diskussion, die Beiträge von AHV und IV anzugleichen. Für das BSV hat das Thema allerdings «angesichts der drohenden, massiven Unterfinanzierung der AHV» keine Priorität. Dahinter stehen aber auch sozialpolitische Überlegungen: «Dem Grossteil der Rentnerinnen und Rentner geht es finanziell gut bis sehr gut.» Für BSV-Sprecher Sohns besteht deshalb «kein Anlass, im Giesskannensystem deutlich höhere Beträge auszuschütten».

Wenn die AHV ebenfalls zwei Hörgeräte bezahlen würde, kostete das laut BSV pro Jahr geschätzte 10 Millionen Franken mehr. Viel im Vergleich zu den 74 Millionen, die die AHV heute für Hilfsmittel ausgibt. Eine Kleinigkeit jedoch verglichen mit den AHV-Gesamtkosten von 42 Milliarden. «Wir könnten uns das sehr wohl leisten», sagt Ohrenarzt Mattheus Vischer. «Es ist eine Frage der Solidarität.»